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NRW: Anwendung des Vergaberechts – Gewährleistung der Unterbringung von Geflüchteten verlängert

Der gemeinsame Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von 11. Oktober 2023 (), mit dem Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten bekannt gegeben wurden, wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. .

Dieser Erlass richtet sich an die Bezirksregierungen und den Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Erlass vom 30. April 2024 steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Quelle: Ministerium der Finanzen NRW

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