Der Spiegel berichtet unter der Überschrift: „Zeltvergabe beim Oktoberfest – Gastronom schreckt mit Klage etablierte Wiesn-Wirte auf – und wird nun angefeindet“ über die sozialen Auswirkungen der durch einen Wirt zur Überprüfung gestellten Vergabepraxis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zwischenzeitlich zwar die aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert, den Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache aber auf den 11.09.2026 terminiert. Der Wirte-Sprecher, so der Spiegel, warne allerdings vor der Gefahr, die eine europaweite Ausschreibung für die Tradition des Oktoberfestes beinhalten könnte: „eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher“.


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