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Die EU Kommission plant die Überarbeitung der Standardformulare. Der interessierten Öffentlichkeit wird bis zum 11.03.2019 die…
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Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung sucht für die professionelle und erfolgreiche Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen…
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Für den Abschluss von Wasserkonzessionsverträgen gelten die Vergabevorschriften nach Teil 4 des GWB (§§ 97-184 GWB) nicht. Diese Bereichsausnahme ist ausdrücklich in § 149 Nr. 9 GWB normiert. Für Wasserkonzessionen sind damit weder das GWB-Vergaberecht noch die KonzVgV als Verfahrensregeln zwingend anzuwenden. Wasserkonzessionen sind aber in keinem rechtsfreien Raum zu vergeben. Zwar gilt für sie kein sektor- bzw. fachspezifisches Vergaberecht, wie dies z.B. für Strom- und Gaskonzessionen nach dem EnWG der Fall ist. Allerdings können verfahrensbezogene und materielle Anforderungen u.a. aus dem europäischen Primärrecht und dem Kartellrecht erwachsen.
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Am 20.09.2018 findet die 13. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen möchten.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine/einen Referatsleiter/in für die Zentralstelle für IT-Beschaffung. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Messe Berlin hebt unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit der Smart Country Convention ein innovatives Veranstaltungsformat aus der Taufe. Im CityCube Berlin wird sich vom 20. bis 22. November 2018 alles um digitale Lösungen für Verwaltungen und öffentliche Dienstleistungen in Gemeinden, Städten, Regionen und im Bund drehen. Die Smart Country Convention vereint Ausstellung und Networking mit Weiterbildungsangeboten, Vortragsprogramm und ganzen Fachkongressen. Wir freuen uns, dass das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) dabei für den vergaberechtlichen Teil verantwortlich sein wird.
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Mit Beschluss vom 07.05.2018 hat sich die Vergabekammer Bund zum vergaberechtsfreien Open-House-Verfahren geäußert. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes am Vertrag interessierte Unternehmen dem Vertrag des öffentlichen Auftraggebers beitreten kann. Ein Wettbewerb zwischen den Unternehmen findet im eigentlichen Sinne nicht statt.
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Wie ist mit unangemessen hohen Angebote umzugehen? Bzw. wie ist in einem solchen Fall mit dem gesamten Vergabeverfahren umzugehen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Innovations- und Technologiedienstleister KDO Service sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Einkauf und Vergabemanagement einen Sachbearbeiter (m/w) für den Einkauf. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.