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Wie immer weit im Voraus ausgebucht! Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Reichstagsufer in Berlin…
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Im Referat Beschaffung und Vergabe des Geschäftsfeldes Zentrale Services sucht die Zentrale Forschungs- und Entwicklungsstelle für…
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Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen.Teil 1 finden Sie hier. In diesem Teil 2 wird die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht.
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Aus dem Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer für den Bundeshaushalt 2018 geht hervor, dass die Ausgaben für ÖPP-Straßenbau um rund 140 Millionen Euro auf knapp 600 Millionen Euro angehoben und verstärkt auch Bundestraßen einbezogen werden sollen.
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Ab 2025 soll die Bundeswehr mit der hochfliegenden Aufklärungsdrohne Pegasus ausgestattet werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2199) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
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Wird ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem öffentlichen Auftraggeber vorzeitig beendet, da sich die Parteien über die Frage eines Mangels erheblich zerstritten haben, so führt dies nicht automatisch dazu, dass das Unternehmen in einer Folgeausschreibung ausgeschlossen werden kann. Eine Voraussetzung für den rechtmäßigen Ausschluss ist, dass der Auftraggeber sein Ermessen fehlerfrei ausübt, d.h. wenn der Auftraggeber vertretbar die Prognoseentscheidung getroffen hat, dass von dem Unternehmen aufgrund der festgestellten früheren Schlechtleistung zukünftig nicht zu erwarten ist, dass dieses den nunmehr zu vergebenden Auftrag gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen wird.
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Das Wiesbadener Tagblatt hat recherchiert und herausgefunden, dass die hessische Polizei Abschleppaufträge freihändig an Unternehmen vergeben habe: “Keine Ausschreibung für Abschleppaufträge” vom 30.05.2018.
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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau- und Planungsvergaben enorm. Ein vergaberechtkonformes, wirtschaftliches und nicht zuletzt fristgerecht abgeschlossenes Bauprojekt bleibt auch nach der Vergaberechtsreform eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber. Der 2. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21.06.2018 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. Sichern Sie sich noch heute Ihr Ticket! Information & Anmeldung.
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Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Bundesnetzagentur erklärt Bundeswirtschaftsminister Altmaier:
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Die Digitalisierung des Planens und Bauens schreitet weiter voran. Unter der Abkürzung BIM (Building Information Modeling) verändert der Einsatz neuer Softwarelösungen die Planung, Ausführung und Nutzung von Bauwerken. Deutschland gehörte bekanntlich bisher nicht zu den Vorreitern dieser Entwicklung. In anderen Staaten werden Bauwerke der öffentlichen Hand ab einem bestimmten Auftragsvolumen bereits verpflichtend unter Einsatz von BIM geplant und realisiert. „Was wissen Sie über BIM?“ und „Welche Meinung haben Sie zu BIM?“ – Das DVNW hat eine Umfrage zur Vorbereitung der Podiumsdiskussion auf dem 2. Bau-Vergabetag am 21. Juni 2018 in Berlin vorbereitet, an der sich alle Interessierten gerne beteiligen dürfen. Zur Umfrage gehts hier Wenn Sie persönlich beim 2. Bau-Vergabetag dabei sein wollen, dann sichern Sie sich jetzt noch eine der Restkarten Information & Anmeldung
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Angebotspreise unwirtschaftlich. Das länderübergreifende Vorhaben zum Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau wird neu ausgeschrieben.
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Im Zentrum des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. Mai 2018 in Brüssel stehen die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Damit soll der freie Warenverkehr im Binnenmarkt weiter gestärkt werden.
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Verliert ein Bieter sein Interesse am Auftrag, wird seine sofortige Beschwerde unzulässig und bleibt daher ohne Erfolg. Teilt ein Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens mit, dass er kein Interesse mehr am Auftrag habe und verlängert er deswegen die Bindefrist nicht (mehr), so fällt seine Antragsbefugnis weg.
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Die Veröffentlichung der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung und das Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung verzögert sich. Wann die tatsächliche Veröffentlichung erfolgen wird, wird die Landesregierung in Kürze mitteilen. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Dieser Teil 1 behandelt den Vorrang der martwirtschaftlichen Preisbildung und beleuchtet den Marktpreisbegriff im Sinne der VO PR Nr. 30/53. Den Abschluss dieses ersten Teils bildet dann die Untersuchung des Verhältnisses der Verordnung PR Nr. 30/53 zu den Regelungen des Vergaberechts. Im kommenden Teil 2 soll sodann die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht werden.
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Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.