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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Auftraggeber im Falle eines zweistufigen Verfahrens keineswegs…
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Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die…
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Diese Woche soll es soweit sein. Nach der Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) NRW (Vergabeblog.de vom 05/04/2018, Nr. 36726) soll nun die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Es wird damit gerechnet, dass der erforderliche Anwendungsbefehl in den VV zu § 55 LHO-NRW zu Ende dieser Woche im Ministerialblatt (MBl. NRW) veröffentlicht wird.
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Der weitere Ausbau von erneuerbaren Energien kann nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur mit Sonderausschreibungen gesichert werden.
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Klingt kompliziert? Dann wird es wohl auch so sein. Unter welchen Voraussetzungen dürfen öffentliche Auftraggeber davon absehen, den Auftragnehmer in der Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag zu benennen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch ein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Gesetzesreform für EU-weite Vergabeverfahren folgte die Reform des nationalen Vergaberechts. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO dem 2. September 2017 in Kraft getreten. Die Bundesländer haben zum Teil die Inkraftsetzung der UVgO bereits vollzogen, die Letzten werden bald folgen. Kenntnisse im neuen Recht sind daher unverzichtbar.
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Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 GWB können Krankenkassen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist, Verträge über Hilfsmittelversorgungen ausschreiben. § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bestimmt, dass bei Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Bund (Beschluss v. 3. April 2018 VK 2 24/18) befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den vergaberechtlichen und den sozialrechtlichen Regelungen bei Hilfsmittelausschreibungen gesetzlicher Krankenkassen.
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Mit rund 36 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland ist die wirtschaftliche Bedeutung von öffentlichen Bau- und Planungsvergaben enorm. Ein vergaberechtkonformes, wirtschaftliches und nicht zuletzt fristgerecht abgeschlossenes Bauprojekt bleibt auch nach der Vergaberechtsreform eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber. Der 2. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21.06.2018 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. Sichern Sie sich noch heute Ihr Ticket! Information & Anmeldung.
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Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind in der Nacht auf den 12. Mai nach 19 Stunden beendet worden.
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In Teil 1 dieser Serie können Sie ausführlich nachlesen, was der Auftraggeber alles bei der Festlegung der Eignungskriterien zu beachten hat. Dieser Teil 2 befasst sich nun mit der Prüfung der Unterlagen, die auf Grundlage der zuvor festgelegten Eignungskriterien von den Unternehmen eingereicht wurden und der Auswahl der Unternehmen. Teil 3 wird sich dann den Ausschlussgründen der §§ 123 und 124 GWB und der Selbstreinigung nach § 125 GWB widmen. In Teil 4 wird sodann die Eignung von am Vergabeverfahren beteiligten Dritten, wie etwa Unterauftragnehmern und Eignungsverleihern, beleuchtet.
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Die Kanzlei SammlerUsinger sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (m/w/d) zur Verstärkung des Teams im Vergaberecht und privaten Baurecht. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie wie immer in unserem Stellenmarkt.
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Der Antragsteller, ein Schüler der IGS Nordend hatte sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dagegen gewandt, dass die Antragsgegnerin, die Stadt Frankfurt am Main, eine Konzession zur Bewirtschaftung der Schulkantine an der IGS Nordend neu vergeben will, ohne neue weitere Kriterien aufzustellen, bei denen die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und/oder von den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt/Main beschlossen werden.