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Bereits vor einem Monat ausverkauft – über 350 Teilnehmer beim Deutschen VergabetagÜber 350 Teilnehmer, 50 Referenten…
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine/n…
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Wir sind restlos ausgebucht. Mit fast 400 Teilnehmern übertrifft der 1. Deutsche Vergabetag am morgigen Donnerstag in Berlin bei weitem unsere Erwartungen. Hier noch einmal die Koordinaten:
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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat sich mit der Kartellrechtswidrigkeit von Bietergemeinschaften beschäftigt. Dabei greift es die Prüfungsschritte auf, die sich bereits bei dem umstrittenen Beschluss des KG Berlin finden (Beschl. v. 24.10.2013, Verg 11/13, Beitrag Nr. 18564 RAin Dr. Herten-Koch), ohne jedoch apodiktisch die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften insgesamt in Frage zu stellen. Ferner setzt sich das Gericht mit den Voraussetzungen auseinander, unter denen ein Angebotsausschluss wegen fehlender Nachweise in Betracht kommt.
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Die Europäische Kommission Italien heute aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu befolgen.
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Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Rettungsdienst: Stellschrauben der Beschaffung zwischen Bereichsausnahme und Bevölkerungsschutz”.
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Karlsruhe hat gesprochen: Die Festlegung einer Höchstgrenze von Optionskommunen ist verfassungsgemäß. Kommunen und Kreise haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, die Langzeitarbeitslosen in ihrem Einzugsgebiet in eigener Verantwortung zu betreuen. Das Urteil stärkt die Position des Bundes. Dennoch haben kommunale Akteure weiterhin Möglichkeiten, individuelle Wege zu gehen.
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Worauf ist bei der Beschaffung umweltfreundlicher Steckdosenleisten, Videokonferenzsysteme, Voice over IP-Telefone, DVD-Player, DVD-Rekorder und Blu-ray Disk-Player zu achten? Auf diese Frage gehen die neuen Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes ein.
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Jobcenter sind entweder als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger oder als Optionskommunen in alleiniger Verantwortung für die Eingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt zuständig. Mit vielfältigen Maßnahmen soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegengewirkt oder die Dauer bestehender Arbeitslosigkeit verkürzt werden.
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Am 20.11.2014, 17.00 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Spätestens ab 2018 muss die gesamte Kommunikation während eines laufenden Vergabeverfahrens über elektronische Mittel erfolgen. Die elektronische Vergabe (eVergabe) bietet in Zukunft zahlreiche Vorteile für öffentliche Auftraggeber. Davor liegt aber noch ein weiter Weg: Computer, Software und nicht zuletzt die Mitarbeiter müssen auf die neuen Verfahren umgestellt werden.
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Die Vergabestellen des Landes Berlin vergeben geschätzt öffentliche Aufträge im Wert von ca. vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr. Innovative Lösungen haben dabei oft das Nachsehen, da die neuesten Entwicklungen der Verwaltung nicht bekannt sind. Das soll sich nun im Zuge der Reform der Vergabepraxis in Berlin ändern.
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1. Deutscher Vergabetag 2014: „Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
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Auftraggeber, welche mit der Rückforderung von Fördergeldern konfrontiert sind, sollten die mögliche Haftung beauftragter Dritter prüfen und insbesondere bei der zukünftigen Beauftragung dieser Dritten auf eindeutige vertragliche Regelungen achten.