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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des…
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Diplomingenieur oder Master der Fachrichtung Hochbau/Architektur (M/W/D) in Mannheim gesucht
Die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft sucht für den Bereich Baumanagement zum nächstmöglichen Termin eine/n Diplomingenieur oder…
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Angela Dageförde Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. Dies hat der OLG Düsseldorf kürzlich in dem von einem pharmazeutischen Hersteller gegen die Einkaufsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen eines Bundeslandes angestrengten Nachprüfungsverfahren klargestellt (Beschluss vom 27.6.2012 – VII Verg 7/12).
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Der Bundesrat hat am 6. Juli erwartungsgemäß der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) sowie dem Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit) ohne Änderungen zugestimmt.
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Am 19.07.2012 findet die konstituierende Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Koblenz statt. Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird zum “Spannungsverhältnis von Vergabe- und Preisrecht” vortragen, RA Oliver Weihrauch, Caspers Mock Anwälte, zum Vergabe- und Tariftreuegesetz NRW. Die Gruppe zählt bereits rund 100 Mitglieder. Teilnahme kostenlos. Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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Am 26. Juni fanden sich in den Räumlichkeiten des EU-Parlaments unter dem Motto „Konferenz zum elektronischen Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance”, rund 350 Teilnehmer aus ganz Europa ein. Es wurden Erfolgsmethoden aus vielen EU-Mitgliedsstaaten sowie Korea vorgestellt. Marc-Christopher Schmidt (Interview im Vergabeblog) vom Beschaffungsamt des BMI hielt eine Präsentation zum Thema eVergabe auf Bundesebene und stellte das Projekt XVergabe vor, bei dem das BeschA die Projektleitung inne hat – erstmals in einer funktionierenden Live-Demonstration. Auf der Konferenz wurde auch klar: Angesichts EU-weit über 300 verschiedener eVergabe-Clients muss dringend eine Lösung für die Bieter gefunden werden.
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Die E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltungen sollen besser werden und weniger kosten. Um diese Ziele zu erreichen, setzen 90 Prozent der Entscheider verstärkt auf Expertise privater Unternehmen. Geplant sind bevorzugt Projektpartnerschaften sowie der Einkauf technischer Dienstleistungen von externen IT-Spezialisten. Das sind die Ergebnisse der Umfrage „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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In der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 06.07.2012, entscheidet der Bundesrat über die Änderung zu § 6 VgV (Vergabeverordnung) und über den Verordnungsentwurf der neuen VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereich Verteidigung und Sicherheit).
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Das Oberlandesgericht in München lockert vor dem Hintergrund der EuGH Entscheidung in der Rechtssache Uniplex die Anforderungen an eine unverzügliche Rüge nach §107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Ein Bieter ist nicht zwingend deshalb ungeeignet, weil über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Auftraggeber muss stets im konkreten Einzelfall prüfen, ob die Insolvenz die Eignung entfallen lässt. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 02.05.2012 (VII-Verg 68/11) entschieden.
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Etwa 1,117 Mrd Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am heutigen Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Mio Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Mio Euro angesetzt.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk, kurz “DVNW”, ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, wobei gegenwärtig Angehörige der öffentlichen Verwaltung mehr als die Hälfte der Mitglieder stellen. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Aktuell werden im DVNW insbesondere folgende Themen kontrovers diskutiert:
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„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
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Schon heute haben außereuropäische Unternehmen die Möglichkeit, sich uneingeschränkt an Ausschreibungen der öffentlichen Hand der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Für eine Beteiligungsmöglichkeit kommt es dabei auch nicht auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union an. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Beschaffungsmarkt einseitig geöffnet und gibt damit insbesondere auch außereuropäischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an den gesamten öffentlichen Ausschreibungen der öffentlichen Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat einen “Rahmenvertrag Support und Weiterentwicklung der E-Vergabe” für die zentrale Ausschreibungsplattform des Bundes http://www.evergabe-online.de/ vergeben (Ted-Doc. 2012/S 117-193371). Interessant dabei: Das BeschA beabsichtigt, zukünftig den Quelltext der e-Vergabe als Open Source zur Verfügung zu stellen.