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In polnischen Ausschreibungsverfahren kann der Auftraggeber vom Bieter verlangen, dass dieser eine bezahlte Versicherungspolice vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Bieter eine Haftpflichtversicherung für die Ausübung seiner mit dem Ausschreibungsgegenstand im Zusammenhang stehenden Gewerbetätigkeit besitzt. Die entsprechende Vorschrift des polnischen Vergaberechtes sieht weiterhin vor, dass der Auftraggeber im Falle des Fehlens einer Police die Vorlage eines anderen Dokumentes fordern kann, aus dem sich der Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ergibt.
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Der Markt der öffentlichen Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor innerhalb der Europäischen Union entwickelt. Für Unternehmen vieler Branchen stellt dieser Markt aufgrund der von der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe nachgefragten Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge ein interessantes Geschäftsfeld dar. Die Beteiligung an Ausschreibungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert die Möglichkeiten, lukrative Aufträge für das eigene Unternehmen zu akquirieren. Polen bietet nicht zuletzt aufgrund der Größe seines Binnenmarktes in besonderer Weise Geschäftschancen für Unternehmen aus Deutschland.