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Die Ablehnung der geplanten Direktvergabe des Mobilen Aufklärungsunterstützungssystems (MAUS) durch den Haushaltsausschuss Ende Januar 2026 wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen wettbewerbsloser Beschaffung im Verteidigungsbereich. Das 600-Millionen-Euro-Vorhaben sollte ohne Ausschreibung direkt an Rohde & Schwarz vergeben werden, doch die vergaberechtliche Begründung überzeugte die Parlamentarier nicht.
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Kein Ausschluss bei kleiner Formalie? Strikte Anwendung von gesetzten Ausschlusskriterien im Vergabeverfahren
VK Hessen, Beschl. v. 24.07.2025 – 96.e.01.02/22-2025
Fehlende Unterlagen führen auch dann zum zwingenden Angebotsausschluss, wenn der materielle Wettbewerbsnachteil gering erscheint. Im Fall zweier Hauptangebote fehlten die geforderten Oberstoffmuster für eines der eingereichten Hauptangebote, mit der Folge des Ausschlusses. Der Beschluss verdeutlicht erneut die enge Bindung an klar formulierte Ausschlusskriterien, die weder durch Auslegung noch durch Nachforderung oder Verhältnismäßigkeit aufgeweicht werden dürfen.










