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Alexander Gottstein

  • Die öffentliche Auftragsvergabe soll schneller, digitaler und einfacher werden. Deswegen hat sich der Bundestag zuletzt im April 2026 erneut mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Anforderungen in der Angebotsphase an Bedeutung verlieren. Im Gegenteil: Gerade weil Verfahren zunehmend digitalisiert und Fristen enger getaktet werden, können formale und inhaltliche Fehler schneller zum Ausschluss führen. Aus der anwaltlichen Praxis der jüngeren Vergangenheit lassen sich wiederkehrende Fehler feststellen, die für Bieter vermeidbar wären. Häufig geht es nicht etwa um fehlende Leistungsfähigkeit oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Angebots, sondern um formale Versäumnisse, unklare Angaben oder eine fehlerhafte Kommunikation mit der Vergabestelle – ein Überblick:

    7 Minuten

    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 22/06/2026 Nr. 74492