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Das Recht des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsgegenstand selbst zu bestimmen, und das vergaberechtliche Gebot, im Interesse eines möglichst großen Wettbewerbs produktneutral auszuschreiben, stehen häufig im Widerstreit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss die rechtlichen Grenzen zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers einerseits und dem Wettbewerbsgrundsatz des Vergaberechts andererseits thematisiert und die Möglichkeiten einer produktspezifischen Ausschreibung aufgezeigt.
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Der Europäische Gerichtshof erachtet den vergabespezifischen Mindestlohn für europarechtskonform. In der Sache RegioPost v Stadt Landau hat der EuGH mit Urteil vom 17.11.2015 (Rs. C-115/14) sowohl die Pflicht zur Abgabe sog. Mindestentgelterklärungen als auch den Ausschluss des Bieters im Falle der Nichtvorlage einer entsprechenden Erklärung für zulässig erachtet.