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Die Milliarden aus dem Investitionsprogramm des Bundes sollen bislang bei den Unternehmen nicht angekommen sein. Dies berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) unter Berufung auf Informationen aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. So sollen die Länder von den insgesamt durch den Bund zur Verfügung gestellten 13 Millarden Euro bis Mitte Juni lediglich 11 Millionen Euro abgerufen haben. Die Regierung sorgt sich nun, daß sie das mit dem Konjunkturpaket II verfolgte Ziel einer Konjunkturbelebung durch rasche staatliche Investitionen verfehlen könnte.
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Zwei Tage nach seinem überraschenden Urteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Kooperationen hat der EuGH am 11. Juni 2009 eine Entscheidung (Rs C-300/07) getroffen, die weit mehr den allgemeinen Erwartungen der Fachwelt entspricht: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts und als solche zur öffentlichen Ausschreibung ihrer Beschaffungen verpflichtet.
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Die Bundesregierung will bei ihren Beschaffungen in Zukunft selbst stärker auf nachhaltige Produkte setzen und damit als Vorbild für nachhaltiges Konsumieren und Bauen dienen. Nicht zuletzt weil sie große Exportchancen für nachhaltige Produkte aus Deutschland sieht, will die Regierung die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Produkte somit durch ihre eigene Nachfrage aktiv vorantreiben.
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Die in der Vergaberechtsnovelle enthaltenen Modifikationen der Prüfungs- und Rügepflichten wurden in der Öffentlichkeit weit weniger diskutiert, als etwa die Regelungen zu „vergabefremden“ Kriterien oder zur Pflicht einer Losaufteilung des öffentlichen Auftrags. Dabei können die in § 107 Abs. 3 GWB-E vorgesehenen Verschärfungen zu einer erheblichen Einschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führen. Und auch für die Vergabestellen wird sich einiges ändern.
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Das Konjunkturpaket II sieht eine weitgehend formfreie Vergabe öffentlicher Aufträge zu deutlich erhöhten Wertgrenzen vor. Transparency International (TI) übt Kritik an dieser pauschalen Lockerung des Vergaberechts und fordert ein hohes Maß an Transparenz für die unter dem Konjunkturpaket II durchgeführten Vergaben. Vergabeblog hat Frau Gabriele Klug, Vorstandsmitglied von TI, zu den Forderungen der Organisation für Korruptionsbekämpfung befragt.
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Am 13. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in der vom Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Fassung zugestimmt. Höchste Zeit also, sich mit den Inhalten der unmittelbar bevorstehenden Vergaberechtsreform im Einzelnen auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck wird Vergabeblog in mehreren Folgebeiträgen die wesentlichen Änderungen aus der Vergaberechtsnovelle 2009 vorstellen und ihre praktischen Auswirkungen auf Auftraggeber- und Bieterseite aufzeigen und diskutieren.
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Als eine Maßnahme zur Beschleunigung von Investitionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in seinem Rundschreiben vom 29. Januar 2009 das beschleunigte Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte für zulässig erklärt, ohne dass das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen werden muss. Dies ermöglicht die Durchführung auch europaweiter Ausschreibungen unter deutlich kürzeren Fristen. Eine zu übereifrige pauschale Verkürzung der Ausschreibungsfristen kann allerdings zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen.