-
Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch die Autorin dieses Beitrags, Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version 2, ihre Arbeiten an dem geplanten EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und den EVB-IT Systemvertrag auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach Abstimmung mit dem ITK-Branchenverband BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung: