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Ein wesentliches Anliegen der Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich (s. dazu auch den Beitrag im Vergabeblog). Nun sollte man meinen, dass gerade Hessen nach den aktuellen Geschehnissen um die umstrittene Vergabe mehrerer IT-Großaufträge es damit fortan besonders genau nimmt. So hatte eben deshalb noch am 3. November Hessens Finanzminister Schäfer Fehler bei der Vergabe eingeräumt und verkündet „Wir tun alles, um für die Zukunft eine optimale Organisation der IT-Vergaben im Land Hessen sicher zu stellen“. Man darf sich angesichts dessen schon die Frage stellen, wie dazu ein aktueller Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26. Oktober passt. Denn dieser stellt just jene Vorschriften des neuen Vergaberechts zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz sorgen sollten.
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Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich. Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
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Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung in Frankfurt a.M hatte Merz als Veräußerungsbevollmächtigten für den Verkauf der WestLB beauftragt. Dieser schreibt nun im Auftrag der Eigentümer Kommunikationsberatung aus, um, so wörtlich “den Veräußerungsbevollmächtigten bis zum Abschluss des umfangreichen, komplexen und im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Veräußerungsprozesses…im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit [zu] beraten und unterstützen.” Das könne wohl nichts schaden, wird man sich gedacht haben.
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Der Vergabeblog wurde im Oktober drei Jahre alt. Drei Jahre, in denen sich der Blog zur wohl meistgelesenen Webseite zum Öffentlichen Auftragswesen entwickelt hat. Aktuell, fundiert und persönlich, sind die Charakteristika unserer mittlerweile über 600 Einzelbeiträge. Inzwischen bloggen 18 renommierte Autoren zu Recht, Markt und Politik, zu Veranstaltungen und ab und zu auch über die Dinge jenseits des vergaberechtlichen Tellerrands. Dabei wäre ein Blog kein Blog, wenn er nicht Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit einbeziehen wollte.
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Das Web treibt mitunter seltsame Blüten. So wurde ich heute auf ein Online-Portal für Juristen aufmerksam, dass u.a. die Möglichkeit bietet, Richter und Gerichte zu bewerten. Den Ausschlag gab angeblich die Entscheidung des BVerfG zur “spickmich-Klage” einer Lehrerin – sie muss die Bewertung durch ihre Schüler über eine Internetplattform hinnehmen. Die Richter nun wohl auch.
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“Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einen Vergabeblog ins Leben zu rufen?”, fragte sich das Internet-Magazin “Selbständig im Netz”. Wenn Sie die tiefschürfenden Antworten interessieren, finden Sie das Interview hier.
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Oder, m.a.W., das Ende der repräsentativen Demokratie? Ob Stuttgart 21 oder Integrationsdebatte, die Diskussion lässt sich darauf verdichten, ob Politik eigentlich noch dem Willen derer, die sie gewählt haben, entspricht. Wenn Sie erfahren wollen, ob “Ihr(e)” Bundestagsabgeordnete(r) auch Ihren Willen gemäß entscheidet, sei Ihnen das “Parlameter” des ZDF ans Herz gelegt. Bei namentlichen Abstimmungen – solche bei politisch umstrittenen Fragen – können Sie damit das Abstimmungsverhalten eines jeden MdB online einsehen (Bildschirmfoto links).
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Wer sich einmal – bildlich gesprochen – vor Augen führen möchte, wie sich der Bundeshaushalt zusammensetzt, dem sei OffenerHaushalt.de ans Herz gelegt. Sehr anschaulich wird die Mittelverteilung über die Einzelpläne und Kapitel bis hinunter zu den Titeln visualisiert sowie die Veränderung zum Vorjahr dargestellt. Vorschlag: Ein Schieberegler, mit dem jedermann seine Prioritäten setzen kann und eine statistische Auswertung dessen. Sofern repräsentativ, ließe sich – ebenso visualisiert – die im wahrsten Wortsinn Schnittmenge zwischen „Bundesbürgerhaushalt“ und Bundeshaushalt bilden. Zum Haushalt 2010 geht es hier.
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“Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission” – ob das BMWi den Titel seiner heutigen Pressemitteilung wohl bewusst so zweideutig formuliert hat? Wie die Kommission mitteilt, will sie unter der Bezeichnung „Intelligente Rechtsetzung“ ihre bestehende Agenda zur „Besseren Rechtsetzung“ weiterführen. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.
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Wenn Eines in Sachen Kommission und öffentliches Auftragswesen in letzter Zeit auffiel, dann, dass man einen ganzen Blumenstrauß an Forschungsarbeiten dazu initiiert hat: Ob eine Befragung zu Konzessionen, eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens, ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens oder ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie sich aktuell der TED-Veröffentlichung Nr. 292562-2010 vom 2. Oktober entnehmen lässt, wurde nun der im November 2009 ausgeschriebene “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” (Az 2009/S 212-304463 vom 4.11.2009) von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben. Primäres Ziel: Herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben.