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Bund, Länder und Kommunen verfügen mit jährlichen Ausgaben für die Beschaffung in Höhe von insgesamt rund 260 Milliarden Euro über ein enormes Marktpotenzial. Davon haben über 50 Milliarden Euro unmittelbare Relevanz für „grüne“ Zukunftsmärkte. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens McKinsey & Company Inc. hervor, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitet wurde.
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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11181) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/10965) zu den Möglichkeiten der Anwendung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe mitteilt, hält sie einen Verstoß gegen einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für einen Rechtsverstoß, „der die Zuverlässigkeit eines Unternehmens in Frage stellt und dazu führt, dass dieses Unternehmen vom Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden muss“.
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Am 13.1. einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II. Eine der beschlossenen Maßnahmen sieht die „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ vor. Danach werden befristet für zwei Jahre Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – eingeführt.
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Trotz oder gerade wegen der Konjunkturkrise: Die öffentliche Verwaltung wird dieses Jahr so viel für Computer, Software und ITK-Dienstleistungen ausgeben wie nie zuvor. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) auf Basis einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts TechConsult mit. Danach werden Bund, Länder und Kommunen rund 18 Milliarden Euro in IT und Telekommunikation investieren – ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber 2008.
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Eine bedeutsame Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Danach (Urteil v. 13.11.2008 – C-324/07) ist eine interkommunale Zusammenarbeit abseits des Anwendungsbereichs der europäischen Vergaberichtlinien möglich, wenn mehrere Gemeinden zusammen eine Genossenschaft bilden und über diese gemeinsam eine Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle (gem. der bekannten „Teckal-Rechtsprechung“). Die Kontrolle müsse nicht zwingend individuell ausgeübt werden. Die Beauftragung der Genossenschaft durch eine der Gemeinden wäre dann ohne Beachtung des Vergaberechts – sprich „inhouse“ – möglich.
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Die Europäische Kommission hat die Listen der den EU-Vergabevorschriften unterliegenden öffentlichen Auftraggeber aktualisiert. Anhand dieser können Bürger und Unternehmen feststellen, welche öffentlichen Stellen in der EU für ihre Aufträge gemeinschaftsweite Ausschreibungsverfahren durchführen müssen. Die Listen verbessern nicht nur die Rechenschaftspflicht und Transparenz in diesem Bereich, sondern sollen den Unternehmen auch mehr Möglichkeiten eröffnen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen – das Volumen der öffentlichen Aufträge in der EU wird auf etwa 17 % des BIP der EU bzw. 1,9 Billionen Euro (2006) veranschlagt.
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Nach dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung realisiert das IT Beratungs- und -Dienstleistungsunternehmen CSC Ploenzke nun auch für das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) webbasierte Ausschreibungen. Im Auftrag des Beschaffungsamts des BMI wird die vor kurzem für das BMI entwickelte eVergabe-Plattform an das SAP-R/3-System des BWB angebunden.
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19. Dezember: Der Bundestag hat heute die Vergaberechtsreform verabschiedet. In zweiter und dritter Lesung stimmte das Parlament mit den Stimmen der Koalition dem noch einmal geänderten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zu. FDP und die Die Linke stimmten dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Besonders heiß diskutiert war dabei bis zu letzt die geplante Inhouse-Regelung, die in letzter Minute ersatzlos gestrichen wurde.
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Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende und der Vergabeblog ist nun ein gutes Jahr alt. Zeit, ein wenig Resümee zu ziehen. Nach wie vor scheint es mir die einzige deutschsprachige Seite zu tagesaktuellen Meldungen des öffentlichen Beschaffungswesens zu sein, der einzige Blog hierzu sowieso. Die Leserzahl hat inzwischen in der Woche 700 bis 1000 Leser erreicht. Und vergaberechtlich gab es 2008 ja auch so Einiges zu Lesen.
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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), zuständig für die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Zuge der aktuellen Vergaberechtsreform (sog. 3. Stufe der Reform), hat seinen Entwurf einer neuen VOB/A und VOB/B online gestellt.