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Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen nicht der Umsatzsteuerpflicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Ansicht, es bestehe hier kein Handlungsbedarf, das geltende Umsatzsteuergesetz berücksichtige die Brüssler Vorgaben hinreichend.
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Am „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ haben die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, und Dr. Holger Hildebrandt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), den gemeinsam initiierten Preis „Innovation schafft Vorsprung“ verliehen. Preisträger sind zwei beschaffungsorientierte Internetplattformen.
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Die Ausschreibungsplattform etis („european tender information system“) hat ihre Abdeckung auf die Slowakei, die Tschechischen Republik und die Schweiz ausgeweitet.
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Als Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm hat das Kabinett „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ verabschiedet.
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Beachten Sie bitte die neue Rubrik Veranstaltungen in der Menüleiste oben rechts. Künftig finden Sie hier Hinweise zu Kongressen, Tagungen und Foren rund ums Thema Vergaberecht und öffentliche Beschaffung.
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Die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig. Dieser verwarf mit Urteil vom 03.04.2008 (C-346/06, „Rüffert“) eine entsprechende Regelung des Niedersächsisches Vergabegesetzes und setzt sich damit zugleich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
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Mit rund einjähriger Verspätung liegt nun der der Gesetzentwurf zur Modernisierung des deutschen Vergaberechts aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor. Nach dem Ende 2006 die sog. erste Stufe der Vergaberechtsreform, die nur der Umsetzung der zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben (insb. der RiLi 2004/17/EG für den Sektorenbereich und 2004/18/EG für den Nicht-Sektorenbereich) diente, erfolgreich abgeschlossen wurde, dient der Gesetzentwurf nun (neben der Umsetzung weiterer EU-rechtlicher Vorgaben) der lange angekündigten, sog. zweiten Stufe der Reform, die das deutsche Vergaberecht vereinfachen und modernisieren soll.
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Die Ergebnisse einer Arbeitgruppe im Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (16/8575).
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.11.2007 (X ZR 18/07) zum Ersatzes des sog. Vertrauensschadens des Bieters gem. § 126 GWB bei Fehlern im Vergabeverfahren durch den Auftraggeber Stellung genommen.
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Drei Bereiche der Landesverwaltung Baden-Württemberg stellen auf die elektronische Vergabe (E-Vergabe) um. Dabei werden diese das bereits existierende Vergabeportal Vergabe24 hierfür nutzen.