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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt die Reform der EG-Rechtsmittelrichtlinien an. Dabei geht es in erster Linie um die sog. Stillhaltefrist bei Vergabe eines öffentlichen Auftrags und die Folgen der Verletzung dieser Frist: Nach der gegenwärtigen, entsprechenden Regelung in Deutschland in § 13 Vergabeverordnung (VgV) hat der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die unterlegenen Bieter über den Grund ihrer Nichtberücksichtigung und den Namen desjenigen, dessen Angebot abgenommen werden soll, zu informieren.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern kauft Produkte und Dienstleistungen für 26 Bundesbehörden, vom Bund finanzierte Stiftungen sowie international tätige Organisationen ein. Ausgenommen sind dabei lediglich klassische Bauleistungen sowie ausschließlich für militärische Zwecke gedachte Güter. ITK-Technologien nehmen dabei den Spitzenplatz ein. Nach aktuell veröffentlichen Zahlen kaufte das Beschaffungsamt im Jahr 2005 für über 224 Millionen Euro Informations- und Kommunikationstechnik (incl. Detektions- und Sicherheitstechnik) und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Beratung-, Pflege und Unterstützungsleistungen.
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Die Bundesregierung hatte am 14.9.2006 Klage vor dem EuGH gegen eine Mitteilung der EU-Kommission erhoben (s. u., 1.10.2006). In dieser Mitteilung hatte sich die Kommission zu Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts hinsichtlich solcher öffentlichen Vergaben geäußert, die Aufgrund ihres Wertes nicht die sog. Schwellenwerte erreichen und gegen die somit keine förmlichen Rechtsbehelfe bestehen. Nach dem Verständnis der Kommission müsse auch in diesen Fällen bei entsprechender Binnenmarktrelevanz des Auftrags gleichwohl gewährleistet sein, daß ein effektiver Rechtsschutz besteht.
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Sicherheitsforschung: Bundesregierung fördert Forschung für zivile Sicherheit mit 123 Millionen Euro
Die Bundesregierung hat am 24. Januar ihr Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ vorgestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird dafür in den nächsten vier Jahren 123 Millionen Euro bereit stellen. Das Ziel des Programms ist, Industrie, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Behörden und Rettungskräften zusammenzuführen. Mit der Projektträgerschaft sowie der Nationalen Kontaktstelle für Sicherheitsforschung wurde die VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat eine Musterlösung für solche elektronische Ausschreibungen entwickelt, bei denen der Bieter lediglich eine fortgeschrittene und keine qualifizierte elektronische Signatur verwendet. Hierbei können die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Anforderungen an das Bietverfahren stellen. Das jetzt vom Beschaffungsamt entwickelte Verfahren zur Ausgestaltung dieser Anforderungen unterstützen öffentliche Hand und BITKOM gleichermaßen, da es weitestgehend auf überflüssige bürokratische Hürden verzichtet. Die BITKOM-Projektgruppe E-Vergabe hatte diese Lösung im vergangenen Jahr intensiv und kritisch begleitet.
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich der Bundesregierung gegenüber erneut gegen die Vergaberechtspflichtigkeit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. In den entsprechenden Wettbewerbsvorgaben der EU sehen die Verbände eine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen – insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
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Unter Federführung des BMWi und in Zusammenarbeit mit dem BDI hat im November erstmals der „Beraterkreis E-Vergabe“ getagt. Ziel des neuen Gremiums ist, mit Vertretern der Bundes-, Länder- und Kommunalebene die Probleme und Hindernisse bei der elektronischen Vergabe anzugehen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.10.2006 seine lang erwartete Entscheidung zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte im Vergaberecht veröffentlicht (Az. 1 BvR 1160/03 vom 13.06.2006). Danach ist es verfassungsgemäß, daß das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren öffentlicher Aufträge auf den Bereich oberhalb der in das deutsche Recht übernommenen EU-Schwellenwerte beschränkt bleibt.
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Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zu Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts betreffend solcher öffentlichen Vergaben veröffentlicht, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen. Dazu zählen insbesondere jene Aufträge, die Aufgrund ihres Wertes nicht die sog. Schwellenwerte erreichen und gegen die somit keine förmlichen Rechtsbehelfe bestehen.
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Hier finden Sie in Zukunft aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen und Vergaberecht. Kommentare und Meinungen ausdrücklich erwünscht! Marco Junk, Ass. iur.