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„Kommunikation im Kampf ums Recht“ lautete das Leitthema des 61. Deutschen Anwaltstags vom 13. bis 15. Mai. Eine neue Form der Kommunikation sind Internetblogs. Unter dem Titel “Nicht nur für Computerfreaks” stellte das Anwaltsblatt (Heft 5/2010, S. 322 – 324) daher die Frage, warum immer mehr Anwälte bloggen. Darin beleuchtet der Autor Maximilian Steinbeis auch den Vergabeblog und stellt fest: “Der Vergabeblog hat sich mittlerweile zu einem Forum entwickelt, an dem im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe kein Weg mehr vorbei führt.”
eVergabe kostet Geld. Nicht per se, sie spart sogar erhebliche Prozesskosten. Nur fallen eVergabe-Plattformen auch nicht vom Himmel. Das Geschäftsmodell: Öffentliche Auftraggeber bekommen „die eVergabe“ relativ günstig, die Finanzierung erfolgt über Nutzungsentgelte der Bieter, die ohnehin keine andere Wahl haben. Die mehr und mehr in Bund, Ländern und Gemeinden umgreifende Pflicht zur elektronischen Angebotsabgabe tut ihr Übriges.
Damit soll nach Auffassung des BMWi Schluss sein. Die Wirtschaft soll nicht länger für die Teilhabe an öffentlichen Ausschreibungen zahlen müssen. Daher ordnet der neue § 6 Abs. 2 bzw. § 6 EG VOL/A 2009 an, “von den Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabeverfahren nicht erhoben werden.” Die Regelung zielt ausdrücklich auf die eVergabe ab. Was wenig ernst genommen wurde, schlägt nun in die Praxis durch: In einer am 8. Mai veröffentlichen Ausschreibung (TED: 2010/S 90-135043) zur “Bereitstellung und Betrieb eines E-Vergabesystems einschließlich Ausschreibungsplattform für die Rundfunkanstalten der ARD einschließlich der GEZ” (nach EuGH öffentliche Auftraggeber) heißt es:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geschäftsmodelle, die vom Bewerber/ Bieter ein Entgelt für die Zusendung der Verdingungsunterlagen verlangen, nicht erwünscht sind.
Und jetzt?
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Eben hat in Berlin die sog. “Abstimmungsinstanz” des Projekts XVergabe die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe Bekanntmachung verabschiedet. Damit sind die technischen Spezifikationen für den eVergabe-Plattform übergreifenden Austausch von Bekanntmachungen nach zweijähriger Arbeit festgezurrt. Ein kleiner Meilenstein.
Er war immer ein Mann der leisen Worte, und wählte diese mit Bedacht. Umso mehr kennt ihn die Vergabeszene: Aus Altersgründen scheidet in dieser Woche Michael Wankmüller aus dem Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Dienstsitz Bonn). Der gebürtige Trierer war insbesondere mit der Reform der VOL/A im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) betraut.
Von hier ein Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Und alles Gute für die Zukunft!
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfälligkeit der Hellenischen Republik (17/1544) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, dem 5. Mai.
Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.
Ausweislich des vom BMWi im Vorfeld der Vergaberechtsreform eingeholten RambØll-Gutachtens verursacht der bei bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro, in etwa zu gleichen Teilen auf Seite der Bieter wie der Beschaffer. Auf Bieterseite war dabei bislang einer der größten Kostentreiber mit rund 10 % die Eignungsprüfung. Wenig verwunderlich und richtig, dass die Reformvorschläge des Ministeriums zur neuen VOL/A auch hier ansetzten.
Neben der Einführung sog. Präqualifizierungsverfahren, also der auftragsunabhängigen, vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise, sollte vor allem die Eignungsprüfung an sich vereinfacht werden. Dabei sahen die ersten Entwürfe sogar eine mutige, weil generelle Eignungsvermutung vor, die jedoch weder die Beschaffer noch Anbietervertreter im verantwortlichen DVAL wollten. Neu ist nun, dass statt vieler amtlicher Dokumente vor allem Eigenerklärungen der Bieter zu fordern sind und eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Nachweise besteht – mit ein paar Stellschrauben für die Beschaffer.
Lange hat man nichts mehr davon gehört, nun sollen in dieser Woche tatsächlich die Arbeiten an einem zweifellos Maßstäbe setzenden Projekt für die elektronische Vergabe (eVergabe) beginnen: Unter dem Arbeitstitel „Einer für alle“ will subreport Verlag Schawe GmbH, ein Unternehmen, das seit 2001 eine eigene eVergabe-Lösung anbietet, noch dieses Jahr eine als “Adapter” bezeichnete Lösung zur Verfügung stellen, mit der die fast 60 verschiedenen eVergabe-Plattformen in Deutschland zentral, d.h. über einen einzigen, interoperablen Einstieg bieterseitig adressiert werden können – der lang erwartete, universelle Bieterclient.
Ist das Ende des Flickenteppichs eVergabe also tatsächlich in Sicht?
Wir freuen uns sehr, im Team des Vergabeblog zwei neue, kompetente Autoren begrüßen zu können, Dr. Rainer Noch sowie Monika Prell.
Der Ausschuss Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einen “Vorschlag einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte” unterbreitet.
Das Thema ist zwar alle Jahre wieder virulent, zur Zeit aber wohl erstmals ernsthaft, da das für das Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium bis Ende 2010 einen Entwurf zur erneuten Reform des Vergaberechts vorlegen soll. Wie es die Spatzen in Berlin bereits von den Dächern pfeifen, ist dabei ein förmlicher Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte sehr wahrscheinlich – was bleibt dem Ministerium auch anderes übrig, denn eben das wurde auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.
Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
Nun steht es fest: Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat am 22. März 2010 den Zuschlag für das Vergabeverfahren über den Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes an die Alcatel-Lucent Deutschland AG erteilt. Erst am 3. März hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des Netzes verfügt, nachdem er sie zuvor wegen massiver Kostensteigerungen gesperrt hatte.
Was vor rund 2 Jahren als kleines ein-Mann-Projekt begann, ist inzwischen eine der meistbeachteten und vor allem meist gelesenen Informationsquellen rund um das Thema Öffentliches Auftragswesen. Inzwischen schreiben auf dem Vergabeblog zwölf Autoren Beiträge zum Vergaberecht, zum öffentlichen Marktgeschehen und der Politik dahinter. Fundiert, praxisbezogen, aktuell – und mit einer persönlichen Note. Alle Autoren finden Sie fortan im neuen Autorenverzeichnis in der Menüleiste oben oder hier. Dabei werden wir auch in Zukunft unserem Grundsatz treu bleiben, alle Informationen frei zugänglich, d.h. kostenlos für Sie bereit zu stellen.
Ach ja, das Autorenverzeichnis ist nicht abschließend, bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse hier.
Beste Grüße,
Ihr Marco Junk
Über 16 % des Bruttoinlandsprodukts bzw. mehr als 1.500 Mrd. Euro beträgt der jährliche Umsatz der öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen in der Europäischen Union. Das Europäische Parlament (EP), genauer der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, hat den “Entwurf eines Berichts über Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI))” veröffentlicht. Berichterstatterin ist die Deutsche Heide Rühle (Bündnis 90/Die GRÜNEN), seit 1999 Mitglied des EP.
Eingangs heisst es, man bedauere, “dass die Ziele, die mit der Revision der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2004 angestrebt wurden, bisher nicht erreicht wurden; hofft aber, dass die jüngsten EuGH-Urteile zu einer Klärung der offenen Rechtsfragen beitragen”. Dabei kritisiert der Bericht mit ordentlicher Breitseite mehrfach die Kommission – einige besonders lesenswerte Auszüge nachfolgend.
Mit rund 5.700 Euro wäre jeder der 160.000 Einwohner Solingens dabei, würde man die Schulden der Stadt pro Kopf umlegen. 45 Millionen Euro muss die Stadt jährlich ab 2013 einsparen. Seit Jahren sind die Ausgaben den Einnahmen weggelaufen, berufsoptimistische oder berufsblinde Politiker retteten die Haushalte mit Krediten bis zur nächsten Amtszeit. Doch bessere Zeiten stellten sich nicht ein.
Die Stadtverwaltung griff daher zu einem revolutionären Schritt: Sie stellt vom 4. bis 25. März Sparvorschläge zusammen und im Internet zur Diskussion und Abstimmung durch die Solinger Bevölkerung mit “Pro” und “Contra”. Zudem können eigene Sparvorschläge gemacht werden.
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Auch kleine Änderungen können von Bedeutung sein. Im heutigen Teil 4 unserer Serie “Die neue VOL/A” geht es um eine solche, erst auf den zweiten Blick bedeutsame Änderung. Gem. § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A 2006 ist die Ausschreibung “produktneutral”, d.h. insbesondere ohne Verwendung von Markennamen oder Bezeichnungen, die Rückschlüsse auf die Produkte eines bestimmten Herstellers/ Anbieters zulassen, zu formulieren. Eine Auflage, die insbesondere im technischem Umfeld Beschaffer nicht selten vor große Herausforderungen stellt (s. dazu auch den vorangehenden Beitrag Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert). So soll sichergestellt werden, dass nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden – sei es ungewollt oder mitunter auch gewollt.
Eine sinnvolle Vorschrift, die in ihrer praktischen Anwendung aber nicht selten zu kuriosen Folgen führte – so z.B., wenn eine Behörde über 50 identische Server der Firma PH verfügte, und nun der 51 Server produktneutral beschafft werden sollte – technische Einbindung, Schulungen des Personals, etc. fraßen oft jede Wirtschaftlichkeit auf. Auch die Rechtsprechung legte den Beschaffern für Ausnahmen vom Grundsatz der Produktneutralität hohe Hürden vor. Die neue VOL/A schafft für solche Fälle nun zumindest im Unterschwellenbereich – und damit immerhin bis zu einem Auftragswert von 193.000 Euro bzw. 125.000 Euro bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen – eine praxisgerechte Ausnahmeregelung.
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Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.
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Während die neue VOL/A noch auf ihr Inkrafttreten durch eine geänderte VgV harrt, erfährt sie bereits die erste Korrektur: Im Bundesanzeiger Nr. 32 vom 26.02.2010 wird eine “Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, vom 19. Februar 2010” bekannt gemacht. Die Korrektor betrifft § 16 VOL/A 2009 und § 19 EG VOL/A 2009 (Prüfung und Wertung der Angebote).