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Es ist wohl eher ein Abgrund, als ein bloßes Loch: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auf Druck der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Listen der Deutschen Bahn mit Schienenprojekten, die nicht finanziert sind, zusammen gestellt. Nach der von der Fraktion als “Streichlliste” bewerteten Aufstellung seien allein 47 Projekte des Vordringlichen Bedarfs, die nach dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis 2015 fertig gebaut sein sollten, ohne Finanzierungsvereinbarung. Das betrifft unter anderem alle (!) 16 internationalen Projekte, für die die Bundesrepublik Deutschland Verträge oder Regierungsvereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat (im Bild links: Ausschnitt der von der Fraktion zur Verfügung gestellten Präsentation der DB Mobility Networks Logistics zur Finanzierungssituation, die Farbe Rot markiert dabei eine fehlende Finanzierung).
„Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“ titelt aktuell Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte und Gemeindesbundes (DStGB) in seinem Reformblog. Angesichts eines bis zum Jahr 2013 zu erwartenden Defizits von fast 50 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen fordert der DStGB von der Bundesregierung einen staatlichen “Rettungsschirm” für die Kommunen. Sonst drohe der weitere Verfall öffentlicher städtischer Einrichtungen wie Schulen, Theater oder Schwimmbäder – Habbel weist zutreffend darauf hin, dass Berliner-Radiosender inzwischen ihre Hörer nicht mehr vor den Standorten mobiler „Blitzgeräte“, sondern denen tiefer Schlaglöcher in den Straßen der Hauptstadt warnen.
Nun, es passiert etwas: Am 24. Februar hat die neue Bundesregierung entsprechend einer Festsetzung ihres Koalitionsvertrags eine neue “Gemeindefinanzkommission” eingerichtet, um “auf der Basis einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten”. Heute, am 4. März, war nun deren konstituierenden Sitzung unter Leitung von Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Die übrige Besetzung der Kommission macht allerdings nachdenklich, denn Wirtschaftsvertreter sucht man vergebens.
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 25. Februar unerwartet die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks von der Agenda genommen hatte, kommt nun grünes Licht aus Berlin: Der Ausschuss hat am 3. März die Freigabe der Mittel verfügt. Im Vergabeverfahren wurde allerdings nicht nur die Frage des wirtschaftlichsten Angebots diskutiert.
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Nein, auch wenn heute die CeBIT ihre Tore öffnet, soweit ist es dann doch noch nicht. Allerdings könnte iPhone Hersteller Apple durchaus darüber nachdenken: Die neue VOL/A 2009 sieht zum Zweck des Bürokratieabbaus in § 3 Abs. 6 VOL/A 2009 die neue Möglichkeit des sog. „Direktkaufs“ ohne ein Vergabeverfahren vor.
Neuer EVB-IT-Systemlieferungsvertrag verabschiedet
Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
Wie der Behörden Spiegel heute meldet, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner gestrigen Sitzung am 25. Februar kurzfristig die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks wieder von der Agenda genommen.
Der Ausschuss hatte im Mai letzen Jahres wegen der eingetretenen Kostensteigerungen eine Sperrung der Mittel verfügt. Im Oktober letzten Jahres wurde im Verfahren um die Vergabe des Milliardenauftrags Alcatel-Lucent als Gewinner neben den im Wettbewerb verbliebenden Nokia Siemens Networks und T-Systems/EADS bestimmt. Die Bindefrist des Angebots für den Regelbetrieb des BOS‐Digitalfunks endet am 30. April – sollte eine Neuausschreibung erforderlich werden, dann wird es wohl erst recht teuer.
Bund und Länder wollen gemeinsam ein bundesweit einheitliches, digitales Sprech- und Datenfunksystem für die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“ einführen, den sog. BOS-Digitalfunk.
Das Autorenteam des Vergabeblog verliert einen Kopf: David Hartmann wechselt vom Umweltbundesamt (UBA) in Dessau zur DEHSt, der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA, um sich dort fortan wieder dem Bereich Energie/Klima zu widmen.
Wir bedanken und bei Herrn Hartmann für die sehr angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine neuen Aufgaben alles Gute!
Am Dienstag fand in Berlin zum inzwischen 8. Mal im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ statt. In dessen Rahmen verliehen BMWi und der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V. (BME) den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ für besonders innovative Lösungen im Beschaffungswesen. Im voll besetzen Konferenzzentrum des Ministeriums wurde dem interessierten Fachpublikum – vorwiegend Fach- und Führungskräfte aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen – neben den Gewinnern eine hochkarätige Auswahl an Vorträgen geboten, die von einem Blick in die nicht mehr ganz so trübe Glaskugel der kommenden vergaberechtlichen Entwicklungen über die strategische Steuerung in der öffentlichen Beschaffung bis zum noch jungen Präqualifizierungsverfahren für den VOL-Bereich reichte. Am Rande der Konferenz demonstrierten eine Handvoll Umweltschützer für die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der öffentlichen Auftragsvergabe – allerdings vorm falschen Eingang in der Scharnhorststraße…
In unserer ersten Folge zur neuen VOL/A 2009 wurden die Änderungen im Aufbau und der Struktur erläutert. Nun geht es an die Inhalte. Zwar blieb die letztendliche Umsetzung des Entwurfs aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund des im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) herrschenden Konsensprinzips hinter den Ausgangsvorschlägen des Ministeriums zurück. Gleichwohl machte dieses seinem Namen “für Wirtschaft” alle Ehre: Im Unterschwellenbereich, in dem sich die weitüberwiegende Anzahl der Vergabeverfahren abspielt – konnte die Transparenz bei der Auftragsvergabe deutlich erhöht werden.
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Am 29. Dezember letzten Jahres wurde die neue VOL/A 2009 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und harrt aktuell ihres In-Kraft-Tretens durch die neue Vergabeverordnung bzw. die Einführungserlasse der Bundesländer. Was aber wurde genau in den insgesamt elf Arbeitssitzungen des zuständigen DVAL-Hauptausschuss Allgemeines von Oktober 2007 bis Oktober 2009 über den Titel “Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“ statt bisher “Verdingungsordnung für Leistungen” hinaus geändert? Grund genug und Anlass für den Vergabeblog, eine Serie zu den wichtigsten Änderungen der Novelle zu beginnen. Im heutigen Teil 1 geht es um die Reform der Struktur, die weit mehr als eine bloße Schönheits-OP war. Tipp: Nutzen Sie doch die Druckfunktion unter jedem Artikel, so haben Sie am Ende eine kompakte Übersicht der Reform griffbereit im Regal.
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Ein guter Anlass, einmal an die wohl schon gänzlich in Vergessenheit geratene Rede von John F. Kennedy zu seinem Amtsantritt am 20. Januar 1961 zu erinnern:
All this will not be finished in the first one hundred days.
Nor will it be finished in the first one thousand days,
nor in the life of this Administration,
nor even perhaps in our lifetime on this planet.
But let us begin.
In diesem Sinne, liebe Angie, lieber Guido.
Wenn man etwas sucht, ist es gut zu wissen, wie es aussieht. Was aber, wenn das, was Sie suchen, gar nicht so aussieht, wie es aussehen müsste? Dann wird es schwierig, mitunter sogar unmöglich, es zu finden. Nun ist der Prozess zur Vergabe öffentlicher Aufträge – für Bieter wie für Beschaffer – stark formalisiert, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Auf eine bislang offenbar gänzlich unbeachtete Lücke in diesem Prozess machte mich Peter Cornelius, seit 1994 Betreiber des elektronischen Ausschreibungssuchdienstes „Ted-Alert„, aufmerksam: Die europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) des Amtes für Amtliche Veröffentlichungen der EU, in der alle öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend zu veröffentlichen sind und die für über 150 lizenznehmende Datenbanken Dritter integraler Bestandteil ist. Bei monatlich über 30.000 Neueinstellungen in TED (Gesamtzahl in 2009: 363.230) ist deren wichtigster Bestandteil der jeweils verwendete CPV-Code, eine Zahlencodierung des Auftragsgegenstands zur Überwindung der Sprachbarrieren. Doch niemand kontrolliert die Richtigkeit oder auch nur Plausibilität der verwendeten Codes. Ohne diesen ist die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen jedoch kaum auffindbar, weshalb es bei Verwendung eines falschen Codes für interessierte Bieter schwer bis unmöglich wird, eine Ausschreibung zu finden.
Doch Cornelius kann es, denn er war von 1985 bis 1991 als Mitarbeiter des Datenbank-Anbieters ECHO (European Commission Host Organisation) für die Direktion Informationsmarkt der Kommission (heute Teil der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) verantwortlich für den Aufbau der Datenbank und die Implementierung der Suchfunktion. Und was er heute zu finden vermag, ist bemerkenswert: Etliche mit falschem CPV-Code deklarierte und daher für Bieter faktisch kaum auffindbare Ausschreibungen. Selbst die Institutionen der EU machen da keine Ausnahme. Statistische Ausreißer, Nachlässigkeit einzelner Vergabestellen oder mitunter gar Absicht?
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Wenn Sie gestern Abend die Nachrichten verfolgt haben, so wissen Sie, dass den gesetzlich Krankenversicherten in Kürze eine Erhöhung ihrer Beiträge ins Haus steht. Die Politik wird nicht müde, die üblichen Gründe zu proklamieren, die Mindereinnahmen der Kassen durch die Wirtschaftskrise, die Kosten des Gesundheitsfonds und sowieso die gestiegene Lebenserwartung. Nun sind Krankenkassen nach einem Urteil des EuGH auch öffentliche Auftraggeber. Und was der Bundesrechnunghof (BRH) in seinen „Bemerkungen 2009“ über den Umgang jedenfalls einiger Kassen mit ihren Finanzmitteln feststellt, lässt Rückschlüsse auf deren Verhältnis zur sparsamen Mittelverwendung insgesamt zu. Die interessantesten Fälle finden Sie nachfolgend – Vergabeblog empfiehlt dringend blutdrucksenkende Mittel bereit zu halten. Am besten auf eigene Kosten.
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Die Stammleser unter Ihnen wissen es: Der Seitenaufbau des Vergabeblogs erinnert an Internetverbindungen über alte 56k-Modems. Das lag am Provider Strato. Nun mag etwas Nostalgie zwar ganz schön sein, aber hier doch eher lästig. Seit gestern gehört dieser Zustand der Vergangenheit an. Auch das liegt an Strato. Ein Dank geht an die T-Systems, die nach Übernahme der Firma dort aufgeräumt und erst einmal ordentliche Hardware installiert hat.
Nicht uninteressant: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) will in diesen Tagen den Auftrag für den Betrieb der Linien des Regionalverkehrs von Hamburg nach Bremen und Uelzen an das private Bahnunternehmen Metronom vergeben. Das, obwohl das Angebot der Deutschen Bahn für den Betrieb der Linien – umfasst ist der Zeitraum von 2010 bis 2018 – um einen zweistelligen Millionenbetrag günstiger gewesen ist. Möglicherweise war aber genau das der vergaberechtliche Fehler. Ein guter Anlass, den schmalen Grad zwischen wirtschaftlichstem Angebot und Unauskömmlichkeit i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A einmal genauer zu beleuchten. Und eine Prognose zu wagen.
Zum Wochenausklang eine schöne Ironie der Geschichte: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte den Stahl des abgerissenen Palastes der Republik, Honeckers Prunkbau an der Spree, verkauft. Dieser findet sich nun wiederverwertet unter anderem im höchsten Gebäudes der Welt, dem Burdsch Chalifa in Dubai wieder. Das 828 Meter hohe Gebäude wurde am 4. Januar eingeweiht. Laut SPIEGEL habe der Verkauf dem Bund rund 4 Millionen Euro eingebracht. Ein anderer Teil des Stahls fand als Motorblöcke des Golf VI eine marktwirtschaftliche Verwendung. Die schönsten Geschichten schreibt immer noch das Leben.
(Bild: Das gezeigte Bild basiert auf dem Bild “Burj Dubai-Dubai3214.JPG“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Poco a poco)
Praxisrelevant: Darf ein öffentlicher Auftraggeber das Verhandlungsverfahren fortsetzen, wenn die Zahl der geeigneten Bewerber weder die in der Bekanntmachung angegebene niedrigste Teilnehmerzahl noch die von den europäischen Vergaberichtlinien vorgesehene Mindestzahl erreicht? Diese Frage wurde dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Konsortium Hochtief AG und Linde-Kca-Dresden GmbH vs. Republik Ungarn) zur Beantwortung vorgelegt (Urteil vom 15.10.2009, C-138/08).
Für diejenigen unter Ihnen, die nur ab und an im Vergabeblog vorbeischauen oder aber einfach nur sicher stellen wollen, die wichtigsten Beiträge nicht zu verpassen, sei noch einmal auf unsere Kategorie „Unbedingt lesen!“ hingewiesen. Sie finden diese in der linken Seitenleiste des Blogs, oben unter „Kategorie auswählen“.
Die Freistellung der Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) vom Vergaberecht war einer der größten Zankäpfel im Rahmen der 2009 GWB-Reform. Am Ende entschied sich die große Koalition gegen eine solche ausdrückliche Regelung in § 99 GWB. Die bekannte sog. Teckal-Rechtsprechung des EuGH war hierzu bislang sehr restriktiv, wenngleich das Gericht mit Urteil vom 9. Juni letzten Jahres (RS C-480/06, „Stadtreinigung Hamburg“) die Tür hierfür wieder etwas geöffnet zu haben schien. Eine klarstellende EU-rechtliche Regelung lässt nach wie vor auf sich warten. Ein neues Internetportal von und für Kommunen in Baden-Württemberg soll in diesem rechtlich wie tatsächlich schwierigen Umfeld Hilfe und Orientierung geben.
Jeder, der ein Unternehmen gründen will, kennt das Problem: Welche Genehmigungen brauche ich? Und welche Behörde ist dabei für was zuständig? Was schon im Heimatland regelmäßig enorme Aufwände erfordert, wird im Ausland zum echten Investitionsverhinderer. Hier setzt die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) an, die bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in Europa beitragen soll. Zentrales Instrument dazu sind die sog. “Einheitlichen Ansprechpartner”. Mit diesen sollen Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung stehen, über die sie alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen Informationen erhalten und alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand abwickeln können. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind hierfür die Bundesländer verantwortlich, die mehr oder minder vollständig und damit rechtzeitig ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Es gibt allerdings keine einheitliche Umsetzung der einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Nicht mal bei der Abkürzung „EA“ oder „EAP“.
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