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Der Beachtung der vergaberechtlichen Pflichten kommt im Zuwendungsverhältnis eine überragende Bedeutung zu. Allzu oft ist sich der Zuwendungsempfänger den Konsequenzen bei Vergabeverstößen nicht hinreichend bewusst. Dies ist bedauerlich, weil ihn insofern eine Holschuld trifft.
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Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer nicht präkludiert. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind
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Das Verhandlungsverfahren darf nicht mit der Begründung gewählt werden, dass tatsächliche Unklarheiten und der Umgang damit mit den potentiellen Bietern besprochen und verhandelt werden sollen. Auch vor der Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ist Vergabereife herzustellen.
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Das Leistungsbestimmungsrecht kann vor der Vergabe im Wege der Markterkundung eine Produktvorgabe (auch ohne den Zusatz „oder gleichwertig“) rechtfertigen.