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Bereits vor einem Monat ausverkauft – über 350 Teilnehmer beim Deutschen VergabetagÜber 350 Teilnehmer, 50 Referenten und 29 ausstellende Unternehmen – damit war der 2. Deutsche Vergabetag 2015 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wohl abermals die größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland. Vorwiegend öffentliche Einkäufer, aber auch Vertreter der Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik kamen am 15. und 16.10.2015 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin zusammen, um sich über die Entwicklungen im Vergaberecht, neueste Rechtsprechung und Lösungen für die Beschaffungspraxis zu informieren. Im Fokus des Kongresses stand die Vergaberechtsreform, aber auch aktuelle Themen wie der “No-Spy-Erlass” und die Vergabe von Flüchtlingsunterkünften (v.l.n.r.: Dr. Thomas Solbach, Dr. Nicola Ohrtmann, Dr. Birgit Settekorn, Prof. Michael Eßig, Prof. Dr. Ralf Leinemann, Norbert Portz).
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Mit Veröffentlichung der UfAB VI, Version 1.0, wird eine vollständige Überarbeitung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) bereitgestellt. Dabei finden neue gesetzliche Regelungen seit dem Jahr 2010, neue Erkenntnisse aus der Praxis sowie wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung mit erkennbarer Praxisrelevanz Berücksichtigung.
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Am 18.11.2015 findet die 23. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) weist mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden darauf hin, dass auch die Beschaffung von nachhaltigen und längerfristig verwendbaren Unterkünften insbesondere in Holzbauweise geprüft werden sollte. Hierfür sprechen nicht zuletzt die immer häufigeren Meldungen zu überteuerten „Containerpreisen“ bei der Flüchtlingsunterbringung (z.B. „Containerhersteller verzehnfachen ihre Preise“; WELT vom 01.10.2015).
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“Für die im Zuge der Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen zu beschaffenden Leistungen stellten die aktuellen Wertgrenzen für das Land bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Kommunen bei der anschließenden weiteren Unterbringung keine hinreichende Erleichterung mehr dar”.