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Der Bundesrechnungshof hat unnötige Ausgaben kritisiert. So habe z.B. das Bundesverteidigungsministerium seit dem Jahre 2002 mindestens 50 Millionen Euro für einen eigenen Fernsehsender ausgegeben, ohne den Bedarf für den Sender nachzuweisen.
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Alles fließt – besser lassen sich die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts nicht beschreiben. Und was mit Blick auf die neuen EU-Richtlinien für das große Ganze gilt, trifft natürlich auch für den kleineren Bereich der Zuschlagskriterien zu. Damit unseren Lesern mit dieser Beitragsreihe auch weiterhin ein praxisorientierter Leitfaden zur Seite steht, hat unser Autor RA Dr Christian-David Wagner die Serie überarbeitet und um die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex ergänzt.
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…mit diesen nüchternen Worten lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) zur Vorstellung und Diskussion des Entwurfs für Mitte Mai ein. Dieser ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt. Man darf gespannt sein, wie es dort weitergeht. Sie finden den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Ökologische und soziale Aspekte gewinnen in Beschaffungsvorgängen an Bedeutung. Das ist die mehrheitliche Auskunft der Kommunen und öffentlichen Unternehmen im Rahmen der zweiten Befragung des Institutes für den öffentlichen Sektor e.V.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) beschlossen.
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Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30.3.2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit.
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Der Bund übt als Aktionär der ÖPP Deutschland AG, die Beratungsleistungen zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften anbietet, keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens aus.