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…unserem Autor Dr. Daniel Soudry, LL.M., von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, zur bestandenen Promotion! Und unserem Autor Dr. Roderic Ortner, BHO-Legal, Köln, München, zum Gewinn des bundesweiten Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2010!
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Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 64 Rüstungsprojekte größer 25 Mio EUR in der Beschaffungsphase. Zudem befänden sich 18 Projekte mit einem Auftragsvolumen größer als 25 Mio EUR in der Entwicklungsphase (schließt die “Erprobungsphase” mit ein). Allerdings: Von letzteren verliefen nur fünf planmäßig hinsichtlich des Zeit- und Finanzbedarfs des parlamentsrelevanten Vertrages. Von den 64 Beschaffungsprojekten verliefen ebenfalls nur 33 Projekte planmäßig. „Schuld“ seien die Auftragnehmer.
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Ein Gastbeitrag von RA Wolfgang Steen, Hamburg. Die Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst steht auf dem Prüfstand. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Zweifel, ob die Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Jetzt sollen Europarichter die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen prüfen. In dem Fall ging es um einen Justizangestellten, die über zehn Jahren hinweg auf Basis von insg. 13 befristeten Verträgen angestellt worden war. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich auf “zeitlich beschränkte Haushaltsmittel” gestützt.
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Nachdem im Juni die Schweizer Beschaffungskommission des Bundes (BKB) nach einem langwierigen Revisionsverfahren die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT AGB) genehmigte, sind diese am 20. Oktober in Kraft getreten.
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Was waren die wichtigsten vergabe(rechtlichen) Themen im Oktober? Jedenfalls eine Menge Rechtsprechung – unser Monatsrückblick gibt wie immer den Überblick.
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In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.
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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die 38. Ausgabe seines Schwarzbuchs mit dem provokanten Titel „Die öffentliche Verschwendung 2010“ veröffentlicht. Anhand von über 100 traurigen Beispielfällen deckt der Verband verschwenderischen, unwirtschaftlichen oder fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern auf. In den Kapiteln des Schwarzbuchs geht es u.a. um Fehlplanungen, Kostenexplosionen, Reisen auf Steuerzahlerkosten, Gedankenlosigkeit beim Umgang mit dem Geld der Bürger und, last but not least, Mängel im Beschaffungswesen.
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Der Aufbau des Millardenprojekts Galileo, dem europäischen Satellitennavigationssystem, hat am 25. Oktober 2010 eine weitere Schlüsseletappe erreicht: In Brüssel erfolgte der Zuschlag und damit Vertragsabschluss zwischen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Spaceopal GmbH über den Betrieb von zunächst 18 der später 30 Galileo-Satelliten. Spaceopal ist ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen DLR Gesellschaft für Raumfahrtanwendungen (GfR) mbH und der italienischen Firma Telespazio S.p.A. Partner der Spaceopal sind T-Systems, SES, EADS Astrium Services und Vitrociset. Das Gesamtvolumen des Vertrags beträgt rund 194 Millionen Euro.
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Es war ein bisschen der Kampf gegen Windmühlen. Unser Mitarbeiter Peter Cornelius, Betreiber eines Ausschreibungs-Recherchedienstes (www.ausschreibungen.lu) auf Grundlage der Datenbank TED des Amts für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, stellte immer wieder fest, dass Ausschreibungen unter falschem CPV-Code veröffentlicht werden und damit praktisch unauffindbar für interessierte Unternehmen sind (siehe dazu unseren Beitrag hier). So wurden bspw. Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung eines Krankenhauses mal eben zu “Rehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus”. Im Februar 2009 hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln mit Ausschreibungs Nr. 30588-2009 unter nur einem CPV-Code – „72000000 – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ fünf Lose veröffentlicht, obwohl hierzu genauere CPV-Codes zur Verfügung gestanden hätten. Die Begründung der EASA: Ein CPV-Code erfasse alle hierarchisch darunter liegenden Codes. Cornelius – da selbst kein Bieter nicht in seinen Rechten verletzt – wandte sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten – und bekam nun Recht!
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Unsere Mustervorlage für einen Vergabevermerk wurde aktualisiert, es fehlte noch der Punkt „Abweichen vom Gebot der produktneutralen Ausschreibung“. Die aktuelle Version 1.3. unseres Vergabevermerks finden Sie am Ende des Beitrags hier.