-
Vieles wird gegen die Laufzeitverlängerung der insgesamt 17 deutschen AKWs ins Feld geführt, das Vergaberecht war sicherlich nicht das Nächstliegende – oder vielleicht doch? Wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen bekanntermaßen einer Neuausschreibung. Ein Aspekt, den Stefan Hertwig, Honorarprofessor für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf, aufmacht. Interessanter Artikel der Welt Online hier.
-
Das da noch mal was kommt – das im Dezember 2008 durch die Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II sieht u.a. vor, dass der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder finanziell unterstützt. Die Umsetzung erfolgte durch das am 6.3.2009 in Kraft getretene Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). In der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des ZuInvG sind umfangreiche Berichts- und Nachweispflichten der Länder festgelegt sowie ein Rückförderungsanspruch des Bundes bei Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen bzw. zweckwidriger Verwendung der Finanzierungshilfen. Gegen dieses Kontrollinstrumentarium des Bundes hatten einige Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften beantragt. Mit Erfolg, wie das Gericht nun feststellte (Beschluss v. 7.9.2010 – 2 BvF 1/09). Die Prüfkompetenzen des Bundes sind in dieser Tragweite nicht von der Verfassung gedeckt, sondern nur zulässig, sofern im Einzelfall aufgrund konkreter Tatsachen ein Rückforderungsanspruch bestehen könnte.
-
Im Bereich der Abfallwirtschaft wird immer wieder über das Thema Rekommunalisierung gestritten, also die Frage, ob die Kommune derartige Leistungen selbst erbringen oder an private Dritte vergeben soll. Kein Wunder, geht es doch um einen Milliardenmarkt. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat nun in Kooperation mit dem Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) eine Studie vorgestellt, die bundesweit ermitteln sollte, welche Entscheidungen die Kommunen in Deutschland in den Jahren 2004-08 beim Auslaufen von Entsorgungsverträgen getroffen haben. Eine interessante Bilanz, die in ihrer Interpretation sicherlich nicht unwidersprochen bleiben wird.
-
Jedes Jahr im September buhlen gleich zwei hochkarätige Veranstaltungen rund um das Thema Beschaffung um die Gunst des Fachpublikums, die Beschaffungskonferenz der Wegweiser GmbH Berlin und die Fachtagung IT-Beschaffung von Infora. Letztere lud vergangene Woche zum inzwischen 6. Mal IT-Beschaffer aus der öffentlichen Verwaltung – ein kleiner Rückblick.
-
Während man hierzulande aktuell darüber streitet, wie ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgestaltet werden kann, lohnt ggfs. ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn. Eine SIGMA-Studie von Ende Mai diesen Jahres gibt einen guten Überblick.
-
Das Großprojekt ”Stuttgart 21“ soll vorerst nicht weitergebaut werden. Dies fordern die SPD-Fraktion und Linksfraktion in zwei Anträgen (17/2933). Die SPD fordert darin die Bundesregierung auf, bis zur Volksabstimmung zusammen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Land Baden-Württemberg ein ”sofortiges Ruhen“ der Bau- und Abrissarbeiten herbeizuführen und über die Planungsstände und Kostenentwicklungen ”umfassend“ zu informieren.
-
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das BMWi mittelständische Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten. Seit 2008 wurden über 9.500 Innovationsvorhaben mit rund 1,2 Mrd. Euro Fördermittel unterstützt. Eine Evaluationsstudie – basierend auf Befragungen von mehr als 2000 Unternehmen sowie Forschungs- und wirtschaftsnahen Einrichtungen – im Auftrag des Ministeriums bestätigt jetzt die hohe Akzeptanz und Wirksamkeit des ZIM in der mittelständischen Wirtschaft. Danach hat ZIM einen Verbreitungsgrad erreicht wie kein anderes mittelstandsorientiertes Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in den letzten 30 Jahren.
-
Seit 2006 zeichnen BMWi und der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Innovationen und der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse aus. Umfasst sind neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die erstmalig auf einem Markt, in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Institution eingeführt werden. Um den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ können sich sich Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentliche Unternehmen und Institutionen bewerben. Die Preisverleihung durch BMWi und BME findet im Rahmen der BME-Veranstaltung „Tag der öffentlichen Auftraggeber“ am 15. Februar 2011 in Berlin statt. Weitere Informationen finden Sie hier. Einsendeschluss ist der 8. Oktober 2010.
-
Im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und Wirtschaftswoche haben Wissenschaftler die Bundesländer untersucht: Wo stehen Sie, was Arbeitsmarkt, Soziales, Wirtschaft und Wohlstand angeht? Zusätzlich gibt es einen Länderhaushalts-Check, bei der die bereinigten Einnahmen und Ausgaben aller 16 Bundesländer je Einwohner verglichen wurden. Da die Länder an der öffentlichen Gesamtverschuldung i.H.v. 1,694 Billionen Euro (Ende 2009) mit einem Anteil von 31,1 Prozent beteiligt sind, müssen diese, so die Initiatoren der Studie, “im Interesse der notwendigen Konsolidierung auch ihre Bilanzen in Ordnung bringen”. Der Haushalts-Check liefert eine Momentaufnahme, wie weit sie damit sind.
-
Wie bekannt arbeitet das BMWi gegenwärtig an einer Umsetzung des im Koalitionsvertrags festgeschriebenen Rechtsschutzes auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im wesentlichen werden dabei vier mögliche Lösungen diskutiert: Ein verwaltungsinternes Verfahren, eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes, einen sogenannten „schlanken Rechtsschutz“ und einen Rechtsschutz, wie er bereits seit einigen Jahren oberhalb der Schwellenwerte besteht. Nach den kommunalen Spitzenverbänden bezieht nun auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Stellung. Zur Erinnerung: Gegenwärtig besteht bei Bauvergaben ein förmlicher Rechtsschutz nach dem GWB erst ab dem Schwellenwert von 4,845 Mio. Euro.