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Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland stellt anlässlich der Ende des Jahres in den Bundesländern auslaufenden Wertgrenzenerlasse erstmals einen umfassenden Forderungskatalog zum Thema „Vergaberecht und Korruptionsbekämpfung“ vor. Transparency spricht sich darin u.a. entschieden für die Rückkehr zu den alten Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen aus, welche im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes im Jahr 2009 deutlich erhöht wurden.
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Die EU-Kommission hat die Untersuchungen gegen die Tschechische Republik wegen Verstoßes gegen die europäischen Vergaberichtlinien bei Erwerbs von vier militärischen Transportflugzeugen ohne öffentliche Ausschreibung im Jahr 2009 eingestellt. Die Tschechen haben versichert, dass man künftig Abweichungen von öffentlichen Ausschreibungen beim Erwerb von Waren für militärische Zwecke (Artikel 346 AEUV) auf Ausnahmefälle beschränken werde, in denen es um die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes geht.
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Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.
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Die SPD-Bundestagsfraktion dringt auf eine Rücknahme der Mittelkürzungen bei der Bundeszentrale für politische Bildung iHv 21 %. „Gerade vor dem Hintergrund der Geschehnisse rings um die Zwickauer Terrorzelle, der Wahlerfolge der NPD, alltäglicher rechter Gewalttaten und der weiten Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungsmuster sind die Kürzungen bei der Bundeszentrale für politische Bildung grob fahrlässig“, heißt es in einem aktuellen Antrag der Fraktion (17/7943), der heute erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.
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Überrascht? Nicht wirklich. Die griechische Version der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien erlaubt im Baubereich deutlich mehr Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, als in den Richtlinien vorgesehen. Die EU-Kommission hat Griechenland daher aufgefordert, diese Rechtslage zu ändern. Nach Auffassung der Kommission erlauben es die Ausnahmen, öffentliche Bauaufträge gleichsam einer Direktvergabe zu vergeben. Zudem fordert die Kommission Malta auf, seine Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen zu ändern, insbesondere im Bereich der Nachprüfungsverfahren.
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Heute verkündete das OLG Düsseldorf in der Sache Dexcel ./. Deutsche BKK den Beschluss und wies den Nachprüfungsantrag des Generikaherstellers Dexcel zurück. Dexcel, so das Gericht, habe seinen Antrag auf die Argumentation gestützt, dass die Abgabe eines der drei Vertragsarzneimittel völlig frei durch den Apotheker erfolge. Das sei unzulässig, weil Dexcel dadurch benachteiligt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin sucht unter dem Titel “Maut 2015” im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des neuen Mautsystems, genannt MAUT 2015. Grund: Der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect endet Ende August 2015 und ist daher neu auszuschreiben. Offenbar aber Anlass für die Bundesregierung, das Betreibermodell grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dabei steht die PKW-Maut recht deutlich zwischen den Zeilen geschrieben.
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Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das für den Betrieb der europäischen Ausschreibungsdatenbank TED (= Tenders Electronic Daily) verantwortlich ist, schreibt den Betrieb der Produktionsdatenbank des System neu aus (TED Auftragsbekanntmachung 2011/S 211-343408). Der Auftrag hat eine Laufzeit von 69 Monaten und ein geschätztes Volumen von 86 Millionen Euro.
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Vergaberecht wird durch die Rechtsprechung geprägt. Ohne das notwendige Rüstzeug an Literatur geht es daher nicht. Aber welche ist die Richtige? Und auf wessen Urteil soll man sich dabei verlassen? Wir dachten uns, fragen wir doch diejenigen, die es – im wahrsten Wortsinn – Wissen müssen: Die Beschaffer. Und so wird im ersten Teil unserer neuen Serie „Bewertung von Fachliteratur“ Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Nomos Kommentar Vergaberecht, herausgegeben von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M., und RA Dr. Martin Schellenberg, rezensieren. Herr Reinstorf ist als Leiter einer zentralen Beschaffungsstelle u.a. zuständig für den Einkauf von rd. 400 staatlichen allgemeinbildenden Schulen. (Anmk. der Red.)
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Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat die Kulturförderung des Bundes in Teilen scharf kritisiert. Im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien bemängelte er die finanzielle Förderung verschiedener Projekte und Künstler, die ohnehin populär seien und sich somit selbst finanzieren würden. Als Beispiel nannte er den Kinofilm „Inglourious Basterds“ und die Popgruppe “Tokio Hotel”. Die anschließende parlamentarische Auseinandersetzung hatte durchaus Unterhaltungswert – ganz ohne Förderung.