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Im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und Wirtschaftswoche haben Wissenschaftler die Bundesländer untersucht: Wo stehen Sie, was Arbeitsmarkt, Soziales, Wirtschaft und Wohlstand angeht? Zusätzlich gibt es einen Länderhaushalts-Check, bei der die bereinigten Einnahmen und Ausgaben aller 16 Bundesländer je Einwohner verglichen wurden. Da die Länder an der öffentlichen Gesamtverschuldung i.H.v. 1,694 Billionen Euro (Ende 2009) mit einem Anteil von 31,1 Prozent beteiligt sind, müssen diese, so die Initiatoren der Studie, “im Interesse der notwendigen Konsolidierung auch ihre Bilanzen in Ordnung bringen”. Der Haushalts-Check liefert eine Momentaufnahme, wie weit sie damit sind.
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Wie bekannt arbeitet das BMWi gegenwärtig an einer Umsetzung des im Koalitionsvertrags festgeschriebenen Rechtsschutzes auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im wesentlichen werden dabei vier mögliche Lösungen diskutiert: Ein verwaltungsinternes Verfahren, eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes, einen sogenannten „schlanken Rechtsschutz“ und einen Rechtsschutz, wie er bereits seit einigen Jahren oberhalb der Schwellenwerte besteht. Nach den kommunalen Spitzenverbänden bezieht nun auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Stellung. Zur Erinnerung: Gegenwärtig besteht bei Bauvergaben ein förmlicher Rechtsschutz nach dem GWB erst ab dem Schwellenwert von 4,845 Mio. Euro.
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Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblog im August? Zwar hatte auch uns das Sommerloch etwas erfasst, gleichwohl nicht genug, um nur noch über das Wetter zu schreiben (was allerdings durchaus auch ein Thema wäre).
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„Die Zeit, in der jede Bundesbehörde für sich selbst einkaufen kann, ist längst vorbei“, so Martin Hake, Leiter Zentrale Vergabestelle Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Behörden Spiegel Online Interview, das Sie hier finden.
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen nach dem Konjunkturpaket II sowohl an Minister Brüderle als auch an Minister Dr. Ramsauer gerichtet. In dieser sprechen sich die Verbände dafür aus, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen über das Jahr 2010 hinaus fortzuschreiben.
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Diese Gretchenfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD in gleich mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung herangetragen. Nun liegen die Antworten vor. Große Erkenntnisse beinhalten diese allerdings nicht, vielmehr beschränken sie sich auf die Wiedergabe allgemeiner Programmsätze. Was allerdings auch zu erwarten war.
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Die Deutsche Bahn AG hat eine Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) an die Firma “Legalbill Europe GmbH”, München, vergeben (TED-Dokumenten Nr. 254740-2010 vom 27.08.2010). Der Name der Firma ist Programm: Es sollen die externen Rechtsanwaltsrechnungen des Konzerns überprüft werden. Gleichwohl allen Lesern eine ruhige Woche.
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„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
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Haben Sie´s gewußt? Seit dem 19. Juli 2010 befinden sich die Vergabekammern des Bundes auf dem Gelände des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Bonn. Die Vergabekammern haben ab diesem Zeitpunkt folgende neue Postanschrift: Villemombler Str. 76 53123 Bonn Die Fax- und Telefonnummern bleiben unverändert.
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Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen und Muster für die Erstellung von Vergabevermerken – die meisten sind veraltet oder unvollständig und damit unbrauchbar. Dabei ist die eigenständige Erstellung des Vergabevermerks eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Auftraggebers, die er auch nicht delegieren kann! Der Transparenzgrundsatz verlangt, dass die einzelnen Schritte der Vergabe nachvollziehbar dokumentiert werden – nachvollziehbar vor allem für den Rechnungsprüfer und die Vergabekammer. Vergabeblog stellt Ihnen die Vorlage eines mustergültigen Vergabevermerks zur Verfügung – natürlich wie immer kostenlos. Gleichwohl gilt: Muster von Vergabevermerken ersetzen nicht die eigene Denkarbeit.