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Der neue § 97 Abs. 4 a GWB sowie § 6 Abs. 4 VOL/A 2009 bzw. § 7 Abs. 4 EG VOL/A 2009 sehen nun – wie bereits seit langem § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A – die Möglichkeit der Präqualifizierung (PQ) der Bieter vor. PQ – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes bundesweites PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen im September 2009 die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich” ins Leben gerufen. Schon seit 2 Jahren nimmt die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen die Aufgabe einer regionalen Präqualifizierungsstelle wahr. Dort wurde Ende 2009 bereits das 200. Unternehmen zertifiziert. Entscheidend ist dabei jedoch, ob auch die öffentlichen Auftraggeber die PQ akzeptieren – eine hessische Zwischenbilanz.
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Kurz notiert: Deutsche Wirtschaft durch "europäische Bürokratie" stärker belastet als durch deutsche
Die Belastung der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten, die auf die europäische Bürokratie zurückgehen, ist inzwischen mit 25,1 Milliarden Euro höher als die aufgrund nationaler Regelungen entstandenen Informationspflichten. Diese allein vom deutschen Gesetzgeber veranlassten Belastungen würden rund 22,5 Milliarden Euro betragen, teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/300) vorgelegten Bericht über die Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus mit. Ermittelt wurden 9.199 Informationspflichten für die Wirtschaft, die zu Kosten von insgesamt 47,66 Milliarden Euro führten.
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Die Deckung der Betreibervergütung für den Mautbetreiber Toll Collect erfolgt aus den Mauteinnahmen. Die übrigen Mittel werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dies erklärte die Bundesregierung ihrer Antwort (17/387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/307). Die Höhe der Renditezahlungen des Bundes an Toll Collect unterliege dabei der Geheimhaltung, könne aber von den Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Zahlungen seien im Mautbetreibervertrag festgehalten. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit könne der Bund eine Übertragung von Anlagen und Einrichtungen des Mautsystems verlangen.
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In die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind seit 1991 insgesamt 39,12 Milliarden Euro investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/346) hervor. Dabei sei keine gezielte überproportionale Berücksichtigung der neuen Länder erfolgt. Wegen des aufgelaufenen Investitionsstaus habe es aber einen vergleichsweise hohen Investitionsbedarf für die neuen Länder gegeben.
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Die Zeit des statischen Internets ist abgelaufen. Auch im E-Government. Es wird verstärkt auf Web 2.0 Technologien wie Blogs gesetzt. Wie aber eine kommunale »Web 2.0 E-Government Plattform« rechtskonform beschafft und gestaltet werden kann, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Hier setzt die druckfrische, 260 Seiten starke Darstellung unseres Vergabeblog-Autors Dr. Jan Dirk Roggenkamp an.
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Die Baukosten der Bundesautobahn 17 zwischen Dresden und Prag belaufen sich auf etwa 670 Millionen Euro. Veranschlagt wurden ursprünglich 319,5 Millionen Euro, was einer Kostensteigerung von knapp 110% Prozent entspricht oder, m.a.W., einfach mal doppelt so teuer wurde als geplant. Dergleichen schafft es dann auch in den Bundestag: Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/354) erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/404): „Die Planung einer Autobahn ist ein iterativer Planungsprozess. Die Vorplanung (Basis der Linienbestimmung) findet in einem relativ groben Planungsmaßstab statt. In den folgenden Planungsphasen wird die Planung immer detaillierter. Kostenänderungen sind deshalb möglich und auch nicht ungewöhnlich.“ – Hoffentlich macht diese Planungsart nicht Schule.
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Die internationale Wirtschaftsrechts-Kanzlei Beiten Burkhardt hat ihre Praxisgruppe für Öffentliches und Vergaberecht mit Timm Meyer als “of Counsel” verstärkt. Der Jurist leitete von 1985 bis 2006 die Abteilung “Öffentliches Auftragswesen/Verteidigungswirtschaft” im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und war von 1993 bis 2009 geschäftsführendes Vorstandsmitglied des forum vergabe e.V. Dem Vernehmen nach soll Meyer vor allem das Düsseldorfer Büro der Kanzlei unterstützen.
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Dies fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/543). Die Bundesregierung soll die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Kostenanteile von Neu- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen festschreiben. Baukosten für die Schienenprojekte würden in der Regel ”erheblich“ über den ursprünglich geplanten und zwischen dem Bund und der DB Netz AG vereinbarten Gesamtausgaben liegen, heißt es zur Begründung. So habe zum Beispiel die ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt ursprünglich knapp 3 Milliarden Euro kosten sollen. Selbst ohne die noch nicht erfolgten Baumaßnahmen im Knoten Köln würden die Kosten heute schon bei mehr als 6 Milliarden Euro liegen. (Quelle: Bundestag)
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Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.
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titelt heute die Financial Times Deutschland (FTD). „Bad Bank“ einmal anders: Nach Informationen der Zeitung habe die Stadt Hilden mit Hilfe der Landesbank WestLB und dem Baukonzern Bilfinger Berger jahrelang verhindert, städtische Bauaufträge öffentlich auszuschreiben. Diese seien direkt an die Töchter beider Unternehmen gegangen, in dem man ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäfte vorgekaukelt habe. Insgesamt geht es um einen Gesamtwert von ca. 30 Millionen EUR – also vergleichsweise unbedeutend, verglichen mit den Milliardenverlusten der WestLB. Den Bericht der FTD finden Sie hier.