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Die VK Thüringen nimmt in dieser Entscheidung zur aktuellen Situation rund um die Preisgleitklausel bei Bauaufträgen Stellung. Dabei entscheidet die VK für die Zurückversetzung des Verfahrens, obwohl die ursprüngliche Rüge des Bieters nur seinen rechtmäßigen Ausschluss umfasste und das Fehlen der Preisgleitklausel erst im Nachgang mit anwaltlicher Beratung beanstandet wurde. Hierin sieht die Vergabekammer trotzdem die Rügeobliegenheit erfüllt, der Vergabeverstoß aufgrund der fehlenden Preisgleitklausel sei für den Bieter ohne anwaltliche Beratung nicht ohne weiteres erkennbar.
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Das OLG bestätigt in der sofortigen Beschwerde die Entscheidung der VK Bund auf den Tag genau ein Jahr später. Eine Differenzierung alleine nach Herkunftsstaaten ist ihrem Verständnis nach weder mit dem GWB noch mit dem europäischen Vergaberecht vereinbar. Die Bevorzugung von Unternehmen, die eine geschlossene Lieferkette innerhalb der EU, dem GPA oder Freihandelszonen nachweisen können, ist in den Augen des Vergabesenats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei weder geeignet besondere Umwelt- und Sozialstandards zu garantieren noch mit einer erhöhten Versorgungssicherheit verbunden.
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Die EU Kommission hat vor kurzem einen Leitfaden für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe (2021/C 267/01) veröffentlicht (s. Vergabeblog.de vom 14/07/2021, Nr. 47444). Die innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe soll den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft erleichtern und die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise beschleunigen. Der Leitfaden richtet sich in 5 Kapiteln und 72 Seiten sowohl an öffentliche Auftraggeber als auch an die politischen Akteure.
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Hessen hat mit LDr. 20/5277 die Novelle des HVTG auf den Weg gebracht. Damit reiht sich das Bundesland nicht nur in die immer länger werdende Reihe von Umsetzungen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein (siehe auch Vergabeblog.de vom 01/04/2021, Nr. 46727), sondern stellt eine umfassende Neuregelung des Landesvergaberegimes vor.
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Der BGH hat sich im Rahmen einer der eher seltenen Schadensersatzklagen eines Bieters im Unterschwellenbereich mit vergaberechtlichen Fragestellungen zur Eignungsprüfung im Anwendungsbereich der VOB/A befasst. Dabei ging es im Konkreten um einen Ausschluss, welcher auf nicht ausdrücklich genannte Mindestanforderungen gestützt wurde. Dass diese zulässigerweise von Anfang an hätten gefordert werden dürfen, hilft dem Auftraggeber laut BGH nicht. Die Hintertür in Form der Aufhebung des Verfahrens macht er im gleichen Atemzug dicht.
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Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und das Stichwort Brexit sind in den letzten Jahren an niemandem vorbei gekommen. Für das Vergaberecht bedeutete dies eine enorme Ungewissheit, inwiefern britische Ausschreibungen für deutsche Unternehmen zugänglich sein werden und wie deutsche Auftraggeber britische Bieter in Zukunft behandeln müssen. Zu den vielen denkbaren Szenarien, wie das Austrittsabkommen gestaltet werden kann, wurde in dieser Zeit vom „No-Deal-Brexit“ bis zum „Exit vom Brexit“ alles diskutiert. Auch vergaberechtlich waren viele Konstellationen denkbar. Mit dem Austrittsabkommen vom 31.12.2020 ((EU) L 444/14) gibt es nun Gewissheit. Im Folgenden soll der Inhalt des Abkommens hinsichtlich des öffentlichen Auftragswesens dargestellt und eingeordnet werden.
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In einem der letzten Beschlüsse des vergangenen Jahres hat die VK Bund sich kritisch mit dem Zuschlagskriterium „Lieferkette“ auseinandergesetzt. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und aufgrund von Umwelt- und Sozialaspekten sollten Unternehmen mit Lieferketten in der EU, dem GPA oder Freihandelszonen bevorzugt werden. Die in Zeiten von Corona durchaus verständliche Intention sah die Vergabekammer jedoch nicht vergaberechtskonform umgesetzt. Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel eingelegt. Es bleibt zu sehen, ob das OLG Düsseldorf den formalen Ansatz bestätigt.
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Nachdem der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen (s. Vergabeblog.de vom 03/09/2020, Nr. 44787) in der Sache Tax-Fin-Lex einige Fragen zur Wertungs- und Zuschlagsfähigkeit von Null-Euro-Angeboten aufgeworfen hat, wurden diese durch das Urteil des EuGH in der Sache nun beantwortet. Im Ergebnis stellt sich der EuGH nicht per se gegen Null-Euro Angebote und schreibt eine klare Einordnung für die praktische Handhabung vor.
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Juristen beschäftigen sich bekanntermaßen ungern mit mathematischen Sachverhalten, bei der vergaberechtlichen Angebotswertung lassen sich diese jedoch nicht umgehen. Diesem Tenor folgt auch der Generalanwalt Michal Bobek in seinen Schlussanträgen vom 28.05.2020. Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens muss sich der Gerichtshof,