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Nachdem der Generalanwalt mit seinen Schlussanträgen (s. Vergabeblog.de vom 03/09/2020, Nr. 44787) in der Sache Tax-Fin-Lex einige Fragen zur Wertungs- und Zuschlagsfähigkeit von Null-Euro-Angeboten aufgeworfen hat, wurden diese durch das Urteil des EuGH in der Sache nun beantwortet. Im Ergebnis stellt sich der EuGH nicht per se gegen Null-Euro Angebote und schreibt eine klare Einordnung für die praktische Handhabung vor.
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Juristen beschäftigen sich bekanntermaßen ungern mit mathematischen Sachverhalten, bei der vergaberechtlichen Angebotswertung lassen sich diese jedoch nicht umgehen. Diesem Tenor folgt auch der Generalanwalt Michal Bobek in seinen Schlussanträgen vom 28.05.2020. Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens muss sich der Gerichtshof,