Kategorie:
Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)
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Der Erhalt öffentlicher Fördermittel bedeutet für den jeweiligen Empfänger Fluch und Segen zugleich. So sehr er sich über die Förderung seines Projektes freuen mag, so drohend hängt von Anfang an das Damoklesschwert der Rückforderung.
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Die Kondrad-Adenauer Stiftung sucht für das Dienstleistungszentrum, Bereich IT/Organisation, zum nächstmöglichen Termin eine/n Sachbearbeiter/in für Beschaffung an dem Einsatzort Berlin. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Am 21. April 2016 fand die sechste Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
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Der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet vom 6. bis 7. Oktober statt, abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Merken Sie sich den Termin bitte schon vor!
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Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Verstärkung des Public Sector Teams in München einen Rechtsanwalt (m/w). Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd sucht zur Verstärkung des Teams „Zentrale Beschaffung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachwirt/in in Vollzeit für den Einkauf in München. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Am 21.04.2016 findet die 6. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Mit der diesjährigen Auftaktveranstaltung der Roadshow e-Vergabe hat die Seminartätigkeit der DVNW Akademie ihre erste Hürde genommen. 120 Teilnehmer insgesamt haben in Hamburg, Köln, Frankfurt am Main und München Näheres zum Thema „Verpflichtende e-Vergabe“ nach dem reformierten Vergaberecht 2016 erfahren.
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Die Frage, ob die elektronische Nutzung der neuen europäischen Eigenerklärung (EEE) sowie des EU-Onlineportals Certis bereits ab de 14. April 2016 verpflichtend ist, ist gerade ein viel diskutiertes Thema im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Dadurch, dass der Verordnungsgeber die Aufschub-Optionen nach Art. 90 Abs. 3 der RL 2014/24/EU nicht genutzt hat liegt das nahe. Aber wer ist zur Nutzung verpflichtet, öffentliche Auftraggeber oder Bieter, oder beide? Aufschlussreiche Erörterung im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht hier.










