Liefer- & Dienstleistungen
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Der rbb berichtet unter dem Titel: „Kritik an Berliner Verfahren – Vergabekammer stoppt Ausschreibung für Corona-Testzentren“ über die millionenschwere Ausschreibung für Testzentren in Berlin. Ein Privatunternehmen soll den Zuschlag erhalten, dass aber in das Vergabeverfahren involviert gewesen sein soll. Die Geschäftsführerin soll die Leistungsbeschreibung mitverfasst haben. Die Vergabe beinfet sich nach Informationen des rbb in der Nachprüfung der Vergabekammer Berlin.
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Am Dienstag berichtete zunächst der Spiegel über einen offenen Brief von Vergabe-Experten, in dem NRW-Behörden, anderen Landesregierungen und der Bundesregierung „systematische Missachtung des EU-Vergaberechts“ vorgeworfen wird (dazu Vergabeblog.de vom 04/05/2021, Nr. 46954). Wir haben mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb, einem der Mitunterzeichner, gesprochen.
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Transparency International UK kritisiert die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie. Die Art und Weise, wie die britische Regierung mit Angeboten umgegangen sei, erschiene „partisan and systemically biased“ und zwar zu Gunsten der Politik nahestehender Unternehmen.
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Hessen hat mit LDr. 20/5277 die Novelle des HVTG auf den Weg gebracht. Damit reiht sich das Bundesland nicht nur in die immer länger werdende Reihe von Umsetzungen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein (siehe auch Vergabeblog.de vom 01/04/2021, Nr. 46727), sondern stellt eine umfassende Neuregelung des Landesvergaberegimes vor.
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Entgegen der Schlussanträge von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona (Vergabeblog.de vom 28/10/2020, Nr. 45305) hat der EuGH entschieden, dass Österreich nicht gegen die Vergaberichtlinie 2004/18 verstoßen hat, indem die Stadt Wien den Abschluss eines Vertrages bezüglich des Bürogebäudes „Gate 2“ in der Guglgasse in Wien ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens und ohne entsprechende Bekanntmachung direkt vergeben hat. Nach Auffassung
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Am 3. Juli 2021 tritt die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV, BGBl. I S. 95 (.pdf) vom 26. Januar 2021) der Bundesregierung in Kraft. Gemäß § 3 der Verordnung dürfen ab diesem Tag diverse Einwegkunststoffprodukte (Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Lebensmittel- und Getränkebehälter sowie Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol sowie Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff) nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
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Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31. Dezember 2021. Gestern (Montag) beschloss die Europäische Kommission, die bestehende Befreiung nicht bis Ende des Monats auslaufen zu lassen, sondern bis Jahresende zu verlängern.
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Für die Bewertung von Zuschlagskriterien maßgebliche Aspekte sind häufig Unterkriterien und als solche mit einer Gewichtung zu versehen. Anderenfalls ist die Wertung der Angebote nicht transparent. Die Zulässigkeit auf das Personal bezogener qualitativer Zuschlagskriterien beschränkt sich nicht auf Aufträge, bei denen Dienstleistungen spezifisch intellektuellen Charakters erbracht werden sollen. Bei einem Leistungszeitraum von vier Jahren stellt es keine unverhältnismäßige Belastung der Bieter dar, wenn sie im Rahmen ihrer Kalkulation etwaige Preissteigerungen prognostizieren und das verbleibende Preis- bzw. Kalkulationsrisiko tragen müssen.
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Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649) vorgelegt, der in dieser Woche erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.
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Mit der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBI. S. 123) führt das Land Rheinland-Pfalz strukturierte Vergabenachprüfungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zum 01.06.2021 ein. Die Verordnung regelt die Einrichtung einer Vergabeprüfstelle zur Prüfung der Einhaltung der von den Auftraggebern anzuwendenden Vergabevorschriften sowie Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze.