Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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Seit Freitag, den 16.06, ist die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar. Sie stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen.
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Vor einem Jahr wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) erlassen. Nun soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) folgen. Das wachsende Klimabewusstsein soll sich auch in dem Vergaberecht widerspiegeln.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern beschlossen.
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Die Europäische Kommission hat in einer aktuellen Mitteillung einen Leitfaden vorgeschlagen, in dem die Fragen behandelt werden, über die öffentliche Auftraggeber bei Beginn und Weiterentwicklung ihrer innovationsfördernden Auftragsvergabe Bescheid wissen sollten.
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Anmerkung zu den Entscheidungen der Vergabekammer Sachsen, Beschluss v. 24.7.2020 (1/SVK/017-20) und der Beschwerdeinstanz (OLG Dresden, Beschluss v. 03.9.2020 – Verg 1/20)[i] sowie der Frage, wie „frei“ öffentliche Auftraggeber bei der öffentliche Auftragsvergabe über die Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe entscheiden können.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Auffassung, dass Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden sollten, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so ließe sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gelte ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021. Die BAK Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht und möchte konkrete Vorschläge und Vorlagen zur Verfügung stellen.
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Der EuGH verlangt von öffentlichen Auftraggebern die Angabe einer Höchstgrenze bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen.
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Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen und die hierzu maßgebliche Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) hat mittlerweile seinen Platz im Kanon des Rechts des öffentlichen Auftragswesens gefunden, dennoch bestehen nach wie vor bei den Betroffenen nicht ganz korrekte Vorstellungen zu Regelungszweck und -systematik. Die sechs der häufigsten Missverständnisse sollen nachfolgend für Theorie und vor allem Praxis geklärt werden:
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Als relativ junges Rechtsgebiet weist das Vergaberecht viele nicht abschließend diskutierte und durch die Nachprüfungsinstanzen nicht „durchentschiedene“ Rechtsfragen auf. Gleichzeitig haben sich aber einige handfeste vergaberechtliche Mythen etabliert, die auf den ersten Blick mit einer nahezu unumstößlichen Gewissheit daherkommen, die jedoch bei einem genauerem Blick ins Detail schnell verfliegt. Einer dieser Mythen betrifft den § 3 Abs. 9 VgV und lautet:
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Die Frage, welche Anforderungen an die Gestaltung der Konzeptwertung gelten, ist ein vergaberechtlicher Dauerbrenner. Das OLG Celle hat sich kürzlich intensiv mit der Abgrenzung zwischen inhaltlichen Mindestanforderungen an die Konzepterstellung und gesondert zu gewichtenden Unterkriterien auseinandergesetzt. Das OLG Celle betont in seinem Beschluss das Recht des Auftraggebers, die Entwicklung von Ideen im Rahmen der Konzepterstellung auf die Bieter zu übertragen, indem er lediglich inhaltliche Mindestvorgaben aufstellt, die nicht gesondert gewichtet werden müssen. Interessant ist die Entscheidung zudem dadurch, dass derselbe Vergabesenat die Frage, wann Anforderungen an Konzepte Unterkriterien darstellen, auch in einem weiteren aktuellen Beschluss zu beurteilen hatte (OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2021 – 13 Verg 8/20).












