Politik und Markt
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Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Dörr unterbreitete bereits Vorschläge zur Vergaberechtsvereinfachung im Zuge eines Corona-Konjunkturpakets (Vergabeblog.de vom 18/06/2020, Nr. 44303). Der Umfang „temporärer Vereinfachungen“ wird zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier, diskutiert. Mit Pressemitteilung vom 08.07.2020 veröffentlichte nunmehr das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die „verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Hierin werden öffentlichen Auftraggebern der Bundesverwaltung temporäre Vereinfachungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge eröffnet. Die Handlungsleitlinie trat gestern in Kraft und tritt am am 31.12.2021 außer Kraft.
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Das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie etwa Besteck oder Wattestäbchen soll ab Mitte nächsten Jahres verboten werden. Gleiches gilt für sämtliche Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf (19/20349) will die Bundesregierung Artikel 5 einer EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) zum Umgang mit Einwegkunststoffen umsetzen.
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Nach 28% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 03/07/2019, Nr. 41394) weist die am 17.06.2020 vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2019 aus, dass 31% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten.
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Nur mit großen Bedenken hat der damalige Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Zustimmungsvereinbarung für die Einbindung von Toll Collect in die Erhebung der Pkw-Maut unterschrieben. Er habe den Unterauftragnehmervertrag für „vergaberechtlich nicht unbedenklich“ gehalten, sagte Ekhard Zinke am Donnerstag als Zeuge im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Zinke war bis Januar dieses Jahres Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes.
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Die Corona-Pandemie trifft Europas Beschäftigte und Unternehmen härter als erwartet. Nach der gestern vorgestellten Sommerprognose der EU-Kommission schrumpft die Wirtschaft im Euro-Raum in diesem Jahr um 8,7 Prozent und legt 2021 um 6,1 Prozent zu. Die Wirtschaftsleistung in der EU insgesamt dürfte 2020 um 8,3 Prozent sinken und im kommenden Jahr um 5,8 Prozent wachsen.
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Unter dem Titel: „Schiedsverfahren um geplatzte Pkw-Maut soll Millionen kosten“, berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass das wohl mehrere Monate, wenn nicht Jahre, dauernde Schiedsverfahren zu den finanziellen Folgen des Maut-Debakelswohl alleine Anwaltskosten in Millionhöhe verursachen wird. Aus vertraulichen Regierungsdokumenten ginge hervor, dass allein der Top-Anwalt des Ministeriums im Schiedsverfahren 675 Euro verdient – pro Stunde.
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Der Vergabeservice des Landes Berlin hat mit Rundschreiben SenStadtWohn VM / SenWiEnBe II D Nr. 05/2020 Hinweise im Vergabe- und Vertragswesen zum Umgang mit der befristeten Umsatzsteuerabsenkung im Zuge der Corona-Konjunktarmaßnahmen veröffentlicht. Das Thema: „Mehrwertsteuersenkung: Auswirkung auf Vergabeverfahren und Bestandsaufträge“ wird zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) diskutiert. Diskutieren Sie mit! Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen „Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz“ (19/19900) vor. Darin rät der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber den öffentlichen Stellen des Bundes, personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Ein unverschlüsselter Datenversand per E-Mail sei bei sensiblen Daten „auch dann nicht rechtmäßig, wenn vorher eine entsprechende Einwilligungen des Empfängers eingeholt wurde, da diese in der Regel nicht datenschutzkonform erteilt werden kann“, schreibt der Bundesbeauftragte.
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Im Zuge seines Corona-Erlasses hat das BMWi verfügt, dass Angebote zur Deckung dringlichen Bedarfs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können (s. Vergabeblog.de vom 20/03/2020, Nr. 43622). In Fällen eines vorliegenden Alleinstellungsmerkmals könnte die Verpflichtung zur Nutzung der E-Vergabe jedoch dauerhaft entfallen. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf zum ArchLG (siehe Vergabeblog.de vom 24/06/2020, Nr. 44373) sieht eine Änderung der Vergabeverordnung dahingehend vor, dass in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Absatz 4 Nummer 3 der öffentliche Auftraggeber von den Verpflichtungen der §§ 9 bis 13, des § 53 Absatz 1 und der §§ 54 und 55 befreit ist. Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den zweiten Nachtragshaushalt 2020 mehrheitlich beschlossen.