Bauleistungen
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Die Angabe des CPV-Codes (Common-Procurement-Vocabluary – https://simap.ted.europa.eu/de_DE/web/simap/cpv -) dient dazu, Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU das Auffinden eines Vergabeverfahrens zu erleichtern. Die Angabe eines falsches CPV-Codes behindert somit die Unternehmen in Ihrer Suche. Dem will die EU-Kommission entgegen treten. Nach der neuen Regelung
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Ein öffentlicher Auslober bzw. Auftraggeber muss auch in einem Planungswettbewerb vergaberechtliche Prinzipien wie Transparenzgrundsatz und Gleichbehandlungsprinzip beachten. Die Einhaltung vergaberechtlicher Prinzipien in einem Planungswettbewerb kann isoliert von einer EU-Ausschreibung in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
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Die VOB/A soll erhalten bleiben – Dies soll nach Information des BVMB – Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts beschloßen haben.
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„Insgesamt rechnen wir in 2020 mit einem Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 5,5 % auf 145 Mrd. Euro. Die Dynamik der Preisentwicklung für Bauleistungen hat sich im Jahresverlauf 2019 von knapp +6 % auf +4,5 % abgeschwächt. Davon gehen wir auch in 2020 aus, sodass der Umsatz in 2020 real um 1 % wachsen wird. Der Fachkräftebedarf der Bauunternehmen ist weiter hoch. Wir rechnen mit einem Personalbestand von 870.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt (+1,5 %).“ Dieses ist die Einschätzung der Präsidenten des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie
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Der neue Bau-Tarifschlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, legte im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen.
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Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 646 Millionen Euro gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG und die voestalpine Grobblech GmbH sowie drei verantwortliche Personen verhängt, weil sie sich über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht und verständigt haben.
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Der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen, der Baugewerbe-Verband Niedersachsen und die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen begrüßen den Beschluss des Niedersächsischen Landtages, den Rechtsschutz für Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge zu verbessern.
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Mit dem „Jahresbauprogramm 2020 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ fördert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die kommunale Straßeninfrastruktur. Seit dem Jahr 2018 stehen dafür jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung. Nun steht fest, welche kommunalen Projekte mit dem Jahresbauprogramm 2020 gefördert werden können – dies sind in diesem Jahr alle förderfähigen, baureifen, von den Kommunen angemeldeten Vorhaben. Im kommenden Jahr sollen 81 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 19 Millionen Euro gefördert werden. Die 81 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 50 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei über 95 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2020 mit knapp 56 Millionen Euro bezuschusst werden.
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Die Änderung des NTVergG und der LHO tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wurde am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung verabschiedet.
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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. sieht Rückgang der Ausschreibungen auf Grunlage der Konjunkurdaten und einer Mitgliederumfrage bestätigt. Insbesondere der Straßenbau sei hiervon betroffen.