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In der öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeszene gehört Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig an der Universität der Bundeswehr München seit vielen Jahren zum „Kernbestand“ wichtiger Persönlichkeiten, denen es immer lohnt, zuzuhören. Mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund verfolgt Prof. Eßig einen im zumeist rechtlich diskutierten Kontext erfrischenden interdisziplinären Ansatz im Vergabewesen und ist Experte in den Bereichen des strategischen Beschaffungs- und Supply Chain Managements.
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Im Amtsblatt der Europäischen Union (2021/C 91/01) wurde die Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und über Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes veröffentlicht. In der vorliegenden Bekanntmachung werden
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Ab sofort können Tickets für den 8. Deutschen Vergabetag 2021 (#dvt21), der Leitveranstaltung für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht, am 4. und 5. November 2021 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, zum Frühbuchertarif erworben werden. Es erwartet Sie wie immer ein erstklassiges Programm mit Top-Vortragenden, aktuellen Themen, Podiumsdiskussion und praxisnahen Workshops sowie Innovationsforen. Auch wird es wieder eine Fachausstellung mit einem breiten Informationsangebot geben. Pflegen und vergrößern Sie tagsüber und bei der berühmten Abendveranstaltung Ihr berufliches und persönliches Netzwerk. Wir freuen uns Sie (wieder) in Berlin zu treffen! Da die Veranstaltung bisher immer weit im Vorfeld ausverkauft war, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. Hier geht es zur Onlineanmeldung.
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Bei einer Verfahrensaufhebung ohne vergaberechtlichen Aufhebungsgrund können Bieter regelmäßig Schadensersatz für den vergeblichen Aufwand der Verfahrensteilnahme geltend machen (sog. „negatives Interesse“). Der BGH hat einmal mehr klargestellt, dass der Bestbieter nur unter engen Voraussetzungen auch den entgangenen Gewinn als Schadensersatz verlangen kann (sog. „positives Interesse“).
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Wir blicken voller Optimismus in die Zukunft und freuen uns anzukündigen: Der 8. Deutsche Vergabetag 2021, die Leitveranstaltung zum Vergaberecht und der öffentlichen Beschaffung, wird wieder als Präsenztagung durchgeführt.
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Arbeitsplätze müssen schnell ins Homeoffice verlagert, Masken, Antigentests, Vakzine schnell besorgt werden. „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ statt „Eile mit Weile“. Und plötzlich ist ein alter Streit im Vergaberecht wieder ganz aktuell: Erfordert ein besonders dringlicher Bedarf der öffentlichen Hand eine Vergabe im Wettbewerb? Die einen sagen „das kann ja wohl nicht richtig sein, dass wenn das Haus brennt, man noch Preise vergleichen muss!?“. Doch in der Tat wird der Wettbewerbsgrundatz von anderen bei der besonderen Dringlichkeit angewendet. So kürzlich das OLG Rostock (Beschl. v. 09.12.2020 – 17 Verg 4/20).
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Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, dass Auftraggeber auch bei Dringlichkeitsvergaben so viel Wettbewerb wie möglich schaffen. Der Rechtsprechung zufolge müssen Auftraggeber deswegen auch in diesen Fällen – wenn und soweit möglich – Konkurrenzangebote einholen. Dieser grundsätzlichen Linie folgt auch eine aktuelle Entscheidung des OLG Rostock zu einer Corona-bedingten Direktvergabe. Die Begründung ist aber teils bemerkenswert, ebenso das Ergebnis.
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Die Bundeskanzlerin hat in ihrem TV-Interview auf ARD am 02.02.2021 zurückblickend die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie in Deutschland als gut bewertet (Merkel im ARD-Interview, Tagesschau). Ihr Ausspruch: „Ich glaube, dass im Großen und Ganzen nichts schief gelaufen ist“, wird nicht von Allen geteilt. So liegt Deutschland im Vergleich vor Ländern wie Israel oder das Vereinigte Königreich deutlich zurück, was die Durchimpfung der Bevölkerung angeht. Eingekauft wurde der Impfstoff bekanntermaßen „zentral“ über die EU-Kommission. Im Handelsblatt vom 25.01.2021 bezeichnete Gerd Kerkhoff die Beschaffung als ein „Vollversagen“ und gibt der EU die Note 6 („ungenügend“) (siehe Vergabeblog.de vom 02/02/2021, Nr. 46283) und in einem Podcast von Capital vom 02.02.2021 ruft er nach einem „Beschaffungsminister“. Der Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), Marco Junk, sprach dazu mit Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, da dieser seit vielen Jahren nicht nur deutsche Behörden, sondern auch internationale Organisation bei ihren Beschaffungen berät und ein ausgewiesener Experte der Beschaffungsregeln der EU Institutionen ist.
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Die Raumfahrt erlebt seit einigen Jahren rasanten technologischen und wirtschaftlichen Fortschritt. Wiederverwendbare Raketen, Miniaturisierung, 3-D Druck oder Digitalisierung senken die Kosten für die Produktion von Satelliten und ihren Start in die Erdumlaufbahnen. Cloudplattformen, Machine Learning und erste Ansätze von KI-Anwendungen revolutionieren
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§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ist auch zu Corona-Zeiten als Ausnahmevorschrift eng und unter Zugrundelegung der Vorgaben des EuGHs bzw. der Europäischen Kommission sowie der Konkretisierungen durch das Bundeswirtschaftsministerium auszulegen.