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UNBEDINGT LESEN!
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Sich mit fremden Federn zu schmücken, ist nicht neu. Das dachte sich wohl auch der Kölner Fortbildungsanbieter Reguvis Fachmedien GmbH, die ehemalige Fachinformationssparte des Bundesanzeiger Verlages, die 2019 als eigenständiges Tochterunternehmen der DuMont Business Information ausgegründet wurde. Dort bedient man sich in Seminar-Anzeigen ganz ungeniert unseres Firmennamens „Deutsches Vergabenetzwerk“ und suggeriert damit, es handele sich um ein Angebot des DVNW. „Et hätt noch immer jot jejange, denkt man sich in Köln wohl“, so der Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), Marco Junk. „Das geht dann aber doch zu weit, auch wenn wir das gerne als Lob verstehen wollen“.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den behaupteten Verstoß nicht zunächst gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Das OLG Karlsruhe entschied nun überraschend: Das gilt nicht, wenn die Geltendmachung seiner Rechte gefährdet ist. Dann darf der Bieter zunächst den Nachprüfungsantrag stellen, wenn die Rüge kurz darauf folgt.
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Auf Vergabeblog lesen Sie Neuigkeiten rund um das Beschaffungswesen und qualitativ hochwertige Besprechungen und Aufsätze unserer AutorInnen. Wir freuen uns, Ihnen ein weiteres, neues Format anbieten zu können: DVNWnachgefragt! Ein Videoformat, in dem wir mit ausgesuchten, hochkarätigen ReferentInnen aktuelle Themen des öffentlichen Auftragswesens diskutieren. In unserer ersten Ausgabe beleuchten wir das Thema Datenschutz und Vergaberecht, insb. vor dem Hintergrund der Einbeziehung US-amerikanischer Dienstleister. Als Experten stehen Frau Rechtsanwältin Aline Fritz und Herr Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte Herrn Marco Junk (Geschäftsführer des DVNW) im Gespräch zur Verfügung:
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Der 2011 erschienene Leitfaden (siehe Vergabeblog.de vom 01/02/2011, Nr. 8815) der EU Kommission zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen wurde in zweiter Auflage neu aufgelegt. Zweck dieses Leitfadens ist es, öffentlichen Auftraggebern eine Hilfestellung an die Hand zu geben und zur Förderung bewährter Verfahren beizutragen.
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Die Zulässigkeit und die Wertung mündlicher Präsentationen stellt ein vergaberechtliches Dauerthema dar, mit dem sich die Nachprüfungsinstanzen immer öfter auseinandersetzen, teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen. Siehe dazu etwa die Beiträge von Ortner (Vergabeblog.de vom 19/08/2019, Nr. 41767) und Gielen (Vergabeblog.de vom 10/02/2020, Nr. 43258). Nun liegt hierzu auch eine jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf vor, die sich Dr. Roderic Ortner für unsere Leserschaft näher angeschaut hat.
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Auf Vergabeblog lesen Sie Neugkeiten rund um das Beschaffungswesen und qualitativ hochwertige Besprechungen und Aufstätze unserer AutornInnen. Wir freuen uns, Ihnen künftig ein weiteres, neues Format anbieten zu können: DVNWnachgefragt! Ein Videoformat, in dem wir mit ausgesuchten, hochkarätigen ReferentInnen aktuelle Themen des öffentlichen Auftragswesens diskutieren. Schalten Sie ein!
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Ab dem 01.06.2021 können etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen in Rheinland-Pfalz auch bei Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte gerügt und vor Vergabeprüfstellen überprüft werden. Die entsprechende Landesverordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) bildet den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nach. Die Regelungen sind damit weit umfangreicher und detaillierter als
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Vergabeblog hatte über die Preisexplosionen bei Baustoffen bereits berichtet (siehe Vergabeblog.de vom 16/04/2021, Nr. 46820). Das BMI hat seine Behörden mit Erlass BW I 7 – 70437/9#3 vom 21.05.2021 darauf hingewiesen, dass mit dem Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ ein Instrument zur Verfügung stünde, mit dem auf volatile Preissteigerungen reagiert werden kann; jedoch grundsätzlich nur für geplante oder ggf. noch laufende Vergabeverfahren. Bestehende Verträge seien grundsätzlich einzuhalten. Ein Rechtsanspruch auf Änderung oder Aufhebung des Vertrages könnte dem Auftragnehmer aufgrund der „Störung der Geschäftsgrundlage“ zustehen. Den Erlass finden Sie im im Mitgliederbereich des DVNW hier. Die dazugehörige Diskussion hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Ein langjähriger Dauerbrenner in der öffentlichen Beschaffungsdiskussion ist das Verhältnis vom ausschreibungspflichtigen Bauauftrag einerseits und vergabefreien Mietvertrag andererseits. Dabei geraten häufig die mieterseitigen Wünsche und Anforderungen in einen vergaberechtlichen Abgrenzungskonflikt zu den Wesensmerkmalen eines öffentlichen Bauauftrages. Insbesondere dann, wenn das Mietobjekt noch nicht gebaut wurde, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der künftige Mieter Einfluss auf die Gestaltung des noch zu errichtenden Gebäudes nehmen darf, ohne dass die rote Linie des Vergaberechts überschritten wird.
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Am Dienstag berichtete zunächst der Spiegel über einen offenen Brief von Vergabe-Experten, in dem NRW-Behörden, anderen Landesregierungen und der Bundesregierung „systematische Missachtung des EU-Vergaberechts“ vorgeworfen wird (dazu Vergabeblog.de vom 04/05/2021, Nr. 46954). Wir haben mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb, einem der Mitunterzeichner, gesprochen.