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Mit Schreiben vom 14. April 2020 wendet sich das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen und gibt eine Hilfestellung auf vermehrte Anfragen bezüglich des kommunalen Vergaberechts in der Corona-Krise.
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Norbert Portz ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) für das Vergaberecht. Er spricht wie kein Zweiter stellvertretend für die kommunalen Auftraggeber in Deutschland. Ehrenamtlich engagiert er sich u. a. im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Für den Vergabeblog stand Herr Portz für ein Interview zum Thema Corona-Pandemie und öffentliche Beschaffung zur Verfügung.
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Ministerialdirektor Dr. Philipp Steinberg ist Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Als Abteilungsleiter verantwortet Dr. Steinberg auch die Unterabteilung „Wettbewerbs- und Strukturpolitik – I B“, die auch das Vergaberecht umfasst. Für den Vergabeblog stand Herr Dr. Steinberg für ein Interview zum Thema Corona-Pandemie und öffentliche Beschaffung zur Verfügung.
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Am Donnerstag, den 02.04.2020, hat das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angenommen. Ein zuvor kurzfristig erhobener Widerspruch von Berliner Wirtschaftsverbänden blieb erfolglos.
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Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das europäische Vergaberecht so große Flexibilität bietet, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten. Damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission heute einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht.
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Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben (s. Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43645). In Ergänzung der zu Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen gibt das BMI zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen mit Erlass vom 27.03.2020 weitere Hinweise:
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Entscheidungsträger der öffentlichen Hand sehen sich bei politisch heiklen oder rechtlich fragwürdigen Vergabeentscheidungen mit negativen finanziellen Auswirkungen für den öffentlichen Haushalt recht schnell dem strafrechtlichen Vorwurf der Untreue ausgesetzt. Im Zusammenhang mit einer Vergabeentscheidung eines Oberbürgermeisters für Dienstleistungen einer Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern eines städtischen Baubetriebshofs lotet der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 8. Januar 2020 die Grenze zwischen einer zulässigen Ermessensentscheidung und der Verwirklichung des Untreuetatbestands näher aus.
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.03.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
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Der Kauf und die Anmietung von bestehenden Immobilien sind nicht ausschreibungspflichtig. Doch gilt dies auch, wenn das Gebäude erst noch errichtet wird und hierbei auch Wünsche und Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers als künftigem Mieter berücksichtigt werden? Mit dieser Frage hatte sich die Vergabekammer des Bundes in einer jüngeren Entscheidung zu befassen. Die Entscheidung zeigt dabei praxisnah die Abgrenzung zum vergabepflichtigen „Bestellbau“ auf.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.