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Am Donnerstag, den 02.04.2020, hat das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angenommen. Ein zuvor kurzfristig erhobener Widerspruch von Berliner Wirtschaftsverbänden blieb erfolglos.
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Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das europäische Vergaberecht so große Flexibilität bietet, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten. Damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission heute einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht.
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Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben (s. Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43645). In Ergänzung der zu Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen gibt das BMI zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen mit Erlass vom 27.03.2020 weitere Hinweise:
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Entscheidungsträger der öffentlichen Hand sehen sich bei politisch heiklen oder rechtlich fragwürdigen Vergabeentscheidungen mit negativen finanziellen Auswirkungen für den öffentlichen Haushalt recht schnell dem strafrechtlichen Vorwurf der Untreue ausgesetzt. Im Zusammenhang mit einer Vergabeentscheidung eines Oberbürgermeisters für Dienstleistungen einer Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern eines städtischen Baubetriebshofs lotet der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 8. Januar 2020 die Grenze zwischen einer zulässigen Ermessensentscheidung und der Verwirklichung des Untreuetatbestands näher aus.
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 23.03.2020 Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
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Der Kauf und die Anmietung von bestehenden Immobilien sind nicht ausschreibungspflichtig. Doch gilt dies auch, wenn das Gebäude erst noch errichtet wird und hierbei auch Wünsche und Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers als künftigem Mieter berücksichtigt werden? Mit dieser Frage hatte sich die Vergabekammer des Bundes in einer jüngeren Entscheidung zu befassen. Die Entscheidung zeigt dabei praxisnah die Abgrenzung zum vergabepflichtigen „Bestellbau“ auf.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
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Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen?
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Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (s. Vergabeblog.de vom 01/02/2018, Nr. 35321) besteht eine große Rechtsunsicherheit für öffentliche Auftraggeber: Muss auch im Unterschwellenbereich eine Vorabinformation vor Zuschlagserteilung erfolgen? Und wenn ja, führt ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages? Das OLG Düsseldorf hatte beide Fragen bejaht. Nunmehr hat sich das Kammergericht ausführlich mit eben diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und beide Fragen verneint. Hiermit liegt das Kammergericht auf einer Linie mit dem OLG Celle, welches zwei Tage später (Urteil vom 09.01.2020 – 13 W 56/19) zum selben Ergebnis kam.
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Wie auch auf diesem Blog (Vergabeblog.de vom 18/02/2020, Nr. 43360) zu lesen war, erwägen die USA Berichten (bloomberg.com) zufolge, ihre Mitgliedschaft im Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA der Welthandelsorganisation) aufzukündigen.