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Wie bereits angekündigt (Vergabeblog.de vom 22/10/2019, Nr. 42304), werden die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht sinken. Die ab Januar 2020 geltenden Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (2019/L279/23 ff.) veröffentlicht.
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Die Reform des Vergaberechts und der Vergabepraxis hat Deutschlands öffentliche Beschaffung moderner und flexibler gemacht. Aber in einigen Bereichen gibt es noch ungenutztes Potential. Dies ist das Ergebnis einer neuen OECD-Studie, die am 11. Oktober 2019 in einem gemeinsamen Symposium mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgestellt wurde.
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Der Beginn der Veranstaltung wird sich leicht verzögern. Der Stream startet mit der Veranstaltung. Auf Vergabeblog.de können Sie morgen, am 24. Oktober 2019 von 09:20 Uhr bis 11:00 Uhr die Auftaktreden und die Podiumsdiskussion verfolgen.
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Es war eine Premiere beim 5. Deutschen Vergabetag 2018 (Vergabeblog.de vom 30/10/2018, Nr. 38926), die dieses Jahr fortgeführt werden soll. Im Rahmen des bereits ausgebuchten 6. Deutschen Vergabetag am 24. und 25.10.2019 in Berlin, wird auch dieses Jahr der Vormittag des ersten Veranstaltungstages im Live-Stream übertragen. Ein Übertragungsfenster finden Sie ab dem 23.10. hier auf Vergabeblog.de.
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Im ersten Teil dieses Beitrags Vergabeblog.de vom 06/05/2019, Nr. 40577 wurde das Urteil des EuGH vom 21. März 2019 in der Rechtssache C-465/17 besprochen, in dem der Gerichtshof zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen entschieden hat, dass grundsätzlich die Notfallrettung und wohl in aller Regel auch der qualifizierte Krankentransport von der Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfasst sind. In diesem zweiten Teil soll der Frage nachgegangen werden, wie sich diese Entscheidung auf zukünftige Vergaben von Rettungsdienstleistungen auswirkt. Denn durch das EuGH-Urteil sind die sich in der Praxis stellenden Fragen eher mehr als weniger geworden:
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Seien Sie am 26.03.2020 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt beim 4. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabentzwerks (DVNW) dabei und melden Sie sich jetzt bis 15.11.2019 zum Frühbucherpreis an. Hier geht es direkt zur Anmeldung.
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Öffentliche Auftraggeber brauchen bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen weder einen Gesamtwert, noch einen Wert der zu vergebenden Aufträge anzugeben, wenn die genaue Ermittlung der Mengenangabe nicht (hinreichend) möglich ist.
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Die Beschaffung innovativer Leistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor einige Herausforderungen. In einer aktuellen Entscheidung befasst sich das OLG Schleswig-Holstein mit der Frage, unter welchen Umständen öffentliche Auftraggeber Vorteile einzelner Bieter ausgleichen müssen und was hierbei zu beachten ist.
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Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik veröffentlicht. Die inhaltliche Änderungen betreffen im Wesentlichen zwei vergaberechtliche Regelungsbereiche: Die VSVgV und die Vergabestatistik.
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Nach Auswertung der Bewerbungen stellte sich heraus, dass die vom Ministerium gewollte Kanzlei auf dem vorletzten Platz gelandet war. Als sich dies abzeichnete, musste noch vor Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Weisung des Ministeriums das Vergabeverfahren gestoppt werden, schilderten die Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Berateraufträgen des BMVg am vergangenen Donnerstag. Das Ministerium nahm sodann in einem neuen Verfahren eine „freihändige Vergabe“ vor – an eben jene Kanzlei.