UNBEDINGT LESEN!
-
Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks geht in die 3. Auflage. Nach der großen Nachfrage in den Vorjahren setzen wir unsere Fachtagung zur Beschaffung von IT-Leistungen auch 2018 an gewohnter Stelle im Tagungszentrum der Katholischen Akademie im Hotel Aquino, Berlin fort.
-
Die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
-
Die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters stellt Auftraggeber häufig vor größere Herausforderungen. Zunächst müssen sie sich genau überlegen, welche Nachweise und Erklärungen die Bewerber/Bieter vorzulegen haben, um sicherzugehen, dass der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Aber welche Belege darf der Auftraggeber überhaupt verlangen, welche Spielregeln gibt das Vergaberecht vor? Was ist, wenn der Auftraggeber schlechte Erfahrung mit dem Bieter hatte? Darf er diese bei der Eignungsprüfung berücksichtigen? Und wann darf der Auftraggeber den Nachunternehmereinsatz verbieten? Muss er eine EEE überhaupt akzeptieren? Welche Unterschiede gibt es bzgl. der Festlegung der Eignung und der Prüfung im Unter- und Oberschwellenbereich und bei Bauvergaben. Fragen über Fragen.
-
Auftraggeber und Bieter müssen sich zum Jahreswechsel auf neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben einstellen. In den nächsten Tagen soll dazu eine entsprechende EU-Verordnung veröffentlich werden.
-
Bei öffentlich beherrschten Tochtergesellschaften stellt sich häufig die Frage, ob sie selbst Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB (Einrichtung des öffentlichen Rechts) sind. Hierbei ist vor allem zu klären, ob das Tochterunternehmen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt. Manche unterstellen insoweit, dass schon die Wahrnehmung von allgemeinen Interessen bei der Mutter(gesellschaft) ausreichen würde, das Tochterunternehmen entsprechend zu infizieren. Der EuGH ist einer solchen Infizierung bereits in seinem Mannesmann-Urteil vom 15.01.1998 (Rs. C-44/96) entgegengetreten. Was aber gilt, wenn die Mutter(gesellschaft) für die Erfüllung ihrer im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben auf ihr „inhouse“ beauftragtes Tochterunternehmen angewiesen ist?
-
Klassentreffen in Berlin Etwas später im Oktober als in den Vorjahren, dafür aber belohnt durch bestes Spätsommerwetter, fand am 19. und 20.10.2017 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Reichstagsufer in Berlin der nun schon 4. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt – inzwischen auch bekannt als „Das größte Klassentreffen des vergaberechtlichen ‘Who’s Who‘ in Deutschland“
-
Öffentliche Auftragsvergaben stehen häufig unter großem zeitlichen Druck. Dieser Zeit- und Termindruck entsteht bereits durch die relativ lange Verfahrensdauer europaweiter Ausschreibungsverfahren. Hinzu kommt, dass öffentliche Auftraggeber im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung den Bietern sämtliche Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen müssen.
-
Kann die Aufhebung eines Vergabeverfahrens Bestand haben, obwohl sie vergaberechtswidrig ist? Die VK Bund hat hierzu eine interessante und klare Entscheidung getroffen.
-
Die Vergabekammer München hatte in einem Nachprüfungsverfahren – es ging u.a. um Vergaben im so genannten Mietwäscheverfahren sowie im Lohnwäscheverfahren – zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags wegen ungenügender Information nach § 134 Abs. 1 GWB sowie zur Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen zu entscheiden.
-
Ein Auftraggeber muss für eine Direktvergabe fehlenden Wettbewerb aus technischen Gründen im Einzelnen nachweisen. Die Frist nach § 135 Abs. 3 GWB setzt jedenfalls voraus, dass die Auffassung der Zulässigkeit der Direktvergabe sorgsam gefasst und objektiv vertretbar ist.