UNBEDINGT LESEN!
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Update: Die neu gefasste VV-BHO steht im Mitgliederbereich des DVNW (Bibliothek) als Download zur Verfügung (Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003)! Wo lesen Sie es zuerst? Richtig, im Vergabeblog! Mit Wirkung ab 2. September 2017 haben die Bundes-Auftraggeber für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden. Die neue UVgO ist somit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenbereich gültig. Die VOL/A Abschnitt 1 ist damit für diese Geschichte! Dazu wurden bereits zuvor – mit Wirkung zum 18.08.2017 – § 55 BHO sowie nunmehr auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert. Damit ist nun der Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), zumindest auf Bunbdesebene, frei. Die Änderung wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.
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Die Internationale Organisation für Normung (ISO) brachte im April 2017 nach vierjähriger Erarbeitungszeit erstmals einen internationalen Standard für nachhaltige Beschaffung heraus. Der ISO-Standard 20400 soll private und öffentliche Organisationen dabei unterstützen, die Beschaffung bzw. den Einkauf nachhaltiger auszugestalten – sowohl auf der strategischen als auch auf der operativen Ebene.
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Seit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Vergaberechts am 18. April 2016 bewegt die Vergabepraxis die Frage, ob auch bei Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sämtliche Vergabeunterlagen bereits im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt werden müssen. Das OLG München hat als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass die gesamten Vergabeunterlagen auch bei zweistufigen Verfahren bereits mit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung bereitzustellen sind.
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Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie Vergabeblog berichtete (Beitrag vom 21.11.2016), hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen.
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Am 1. bzw. 2. Juni haben Bundestag und Bundesrat notwendige Änderungen zum Inkraftreten der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beschlossen. Geändert wurden § 30 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung der Opposition grünes Licht für das geplante Wettbewerbsregister gegeben, sodann der Bundestag am Donnerstag nach abschließender Beratung das Gesetz zur Einführung des Registers (18/12051) beschlossen. Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.
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Der Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr erteilt, mit der Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes gehen.
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Die Agenda für den diesjährigen Jahreskongress des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) steht: Auf dem inzwischen 4. Deutschen Vergabetag, der Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen am 19. und 20. Oktober im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, erwartet Sie wieder ein erstklassiges Programm mit hochkarätigen Referenten, brandaktuellen Themen und praxisnahen Workshops. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr natürlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und ihre Umsetzung, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie innovative Beschaffungsstrategien.
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Der BGH setzt dem Streit um die Schulnoten ein Ende, verlagert die Probleme jedoch auf eine andere Ebene. Nichts hat die Vergabepraxis im vergangenen Jahr so sehr bewegt wie die Zulässigkeit der qualitativen Angebotswertung nach dem Schulnotenprinzip. Nachdem der Düsseldorfer Vergabesenat zunächst
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Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Wertung von Referenzen auch Aufträge berücksichtigen, die noch nicht abgeschlossen sind. Sonst verstoßen sie gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die gängige Wertungsmethode der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist damit in weiten Teilen vergaberechtswidrig.