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Am 07.02.2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie soll den 1. Abschnitt der bisher geltenden Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen. In ihrer letzten Fassung wurde die UVgO noch in einigen Punkten geändert. Dieser Beitrag vergleicht die Endfassung der UVgO mit dem bislang bekannten Diskussionsentwurf (nachfolgend: Entwurf) vom 31.08.2016.
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Heute, am 7.2.2017, erfolgte die Bekanntmachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1).
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Form des § 97 I 2 eingearbeitet und stellt nunmehr einen Grundsatz für das öffentliche Beschaffungswesen im Oberschwellenbereich dar. Damit wird die „proportionalitas“ in einem Atemzug mit der Wirtschaftlichkeit genannt und als ebenso obwaltendes Prinzip eingesetzt[1].
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Der Düsseldorfer Landtag hat am 26.01.2017 nach zweiter Lesung eine Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses (Drucksache 16/14037) beschlossen.
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Nachfolgend geben wir den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirksamkeit der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG in der durch die Richtlinie 2007/66/EG geänderten Fassung hinsichtlich Nachprüfungsverfahren im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe im Wortlaut wieder.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern Abend seine Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht. Marco Junk vom Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, unter anderem über die jüngste Vergaberechtsreform 2016 und die geplante Novellierung des Unterschwellenvergaberechts (UVgO), über Schulnoten und Hans Brox im Vergaberecht sowie über den Fachanwalt für Vergaberecht und mangelhafte Leistungsbeschreibungen.
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Die neue Unterschwellenvergabeordnung – UVgO – soll als Nachfolgeregelung zur VOL/A, 1. Abschnitt für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte noch im Laufe des Januar 2017 in der finalen Fassung veröffentlicht werden.
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Vergaberechtsfreie Inhouse-Aufträge sind spätestens seit dem Teckal-Urteil des EuGH (Urt. v. 18.11.1999 – C-107/98) von großer praktischer Bedeutung. Zahlreiche öffentliche Auftraggeber nutzen das Inhouse-Geschäft um vergaberechtliche Anforderungen beim Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen legal zu vermeiden.
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Ein paar Tage früher als geplant, liebe Leserinnen und Leser, beenden wir für dieses Jahr unsere aktuelle Berichterstattung. Das Foto haben wir Samstag aufgenommen. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten und sind im neuen Jahr wieder für Sie da. Ihr Team vom Vergabeblog/ Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).