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Auf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung überwiesen worden.
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Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach “inhouse” weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte! Neben diesen “Klassikern” der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarätigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir über den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung. Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis! Zu Programm & Anmeldung des 1. IT-Vergabetages
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Nach Auffassung der VK Sachsen sind die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.
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Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO bzw. „Mantelverordnung“) verabschiedet. Mehr dazu im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit seinem Vergabeblog hat es sich von Beginn an zum Ziel gesetzt, eine neutrale Plattform zur Information und zum Wissensaustausch bereit zu stellen. Mit der neu gegründeten DVNW Akademie, dem Fortbildungsangebot von der Beschaffungspraxis für die Beschaffungspraxis, gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einem Angebot an deutschlandweiten Präsenzseminaren von erfahrenen und ausgewiesenen Experten ihres Fachgebietes behandeln wir aktuelle vergaberechtliche Themen. Den Auftakt macht unsere Roadshow „Countdown für die verpflichtende e-Vergabe“ in Hamburg, Köln, Frankfurt und München, die am 29.2.2016 startet. Selbstverständlich finden Sie bei uns eine breite Auswahl an weiteren brandaktuellen Themen, wie z.B. „Die wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen 2016“ oder „Beschaffungen nach der neuen Sektorenverordnung 2016“. Hier geht es zur aktuellen Seminarübersicht der DVNW Akademie. Wir freuen uns auf Sie! Unser Fortbildungsangebot wird stetig erweitert.
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Beitrags-Update 11.1.2016: Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung („European Single Procurement Document“) müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Am 6. Januar wurde nun die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die EEE ist spätestens ab dem 18. April 2016 zu verwenden. Eigentlich.
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Die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien neben dem angebotenen Preis eröffnen Auftraggebern Wertungsspielräume. Hierfür ist es allerdings erforderlich, eine transparente Wertungsmethodik vorzugeben. Außerdem müssen Auftraggeber Beurteilungsspielräume mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen und die Wertungsentscheidung ausreichend dokumentieren.
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Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.
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Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am gestrigen Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der besonders den Personalübergang nach der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrifft. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.
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Ab wann gelten nun die neuen EU-Schwellenwerte? Die Frage war alles andere als einfach zu beantworten, nun herrscht Klarheit: heute am 16.12.2015 werden die Verordnungen zur Änderung der noch geltenden, „alten“ EU-Richtlinien im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar. Die Änderungsverordnungen finden Sie bereits im Mitgliederbereich des DVNW, darin auch ersichtlich die genauen Euro-Beträge der neuen Schwellenwerte. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.