UNBEDINGT LESEN!
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) mit seinem Vergabeblog hat es sich von Beginn an zum Ziel gesetzt, eine neutrale Plattform zur Information und zum Wissensaustausch bereit zu stellen. Mit der neu gegründeten DVNW Akademie, dem Fortbildungsangebot von der Beschaffungspraxis für die Beschaffungspraxis, gehen wir nun den nächsten Schritt: Mit einem Angebot an deutschlandweiten Präsenzseminaren von erfahrenen und ausgewiesenen Experten ihres Fachgebietes behandeln wir aktuelle vergaberechtliche Themen. Den Auftakt macht unsere Roadshow „Countdown für die verpflichtende e-Vergabe“ in Hamburg, Köln, Frankfurt und München, die am 29.2.2016 startet. Selbstverständlich finden Sie bei uns eine breite Auswahl an weiteren brandaktuellen Themen, wie z.B. „Die wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen 2016“ oder „Beschaffungen nach der neuen Sektorenverordnung 2016“. Hier geht es zur aktuellen Seminarübersicht der DVNW Akademie. Wir freuen uns auf Sie! Unser Fortbildungsangebot wird stetig erweitert.
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Beitrags-Update 11.1.2016: Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung („European Single Procurement Document“) müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Am 6. Januar wurde nun die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die EEE ist spätestens ab dem 18. April 2016 zu verwenden. Eigentlich.
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Die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien neben dem angebotenen Preis eröffnen Auftraggebern Wertungsspielräume. Hierfür ist es allerdings erforderlich, eine transparente Wertungsmethodik vorzugeben. Außerdem müssen Auftraggeber Beurteilungsspielräume mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen und die Wertungsentscheidung ausreichend dokumentieren.
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Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.
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Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am gestrigen Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der besonders den Personalübergang nach der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrifft. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.
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Ab wann gelten nun die neuen EU-Schwellenwerte? Die Frage war alles andere als einfach zu beantworten, nun herrscht Klarheit: heute am 16.12.2015 werden die Verordnungen zur Änderung der noch geltenden, „alten“ EU-Richtlinien im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar. Die Änderungsverordnungen finden Sie bereits im Mitgliederbereich des DVNW, darin auch ersichtlich die genauen Euro-Beträge der neuen Schwellenwerte. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.
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Der Europäische Gerichtshof erachtet den vergabespezifischen Mindestlohn für europarechtskonform. In der Sache RegioPost v Stadt Landau hat der EuGH mit Urteil vom 17.11.2015 (Rs. C-115/14) sowohl die Pflicht zur Abgabe sog. Mindestentgelterklärungen als auch den Ausschluss des Bieters im Falle der Nichtvorlage einer entsprechenden Erklärung für zulässig erachtet.
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Aktuelle EU-Verordnungen vom 25.11.15 sehen die Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2016 vor. Danach liegt der Wert für Bauvergaben künftig bei 5,225 Mio. Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 209.000 Euro. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen zur Änderung der RL 2014/24/EU (klassische Vergaben), der RL 2014/25/EU (Sektorenvergaben) und der RL 2014/23/EU (Konzessionsvergaben), abrufbar im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW, dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof soll über die Verfassungsgemäßheit des Landestariftreue- und Vergabegesetzes entscheiden. Anlass ist die Tariftreueklausel.