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Bereits vor einem Monat ausverkauft – über 350 Teilnehmer beim Deutschen VergabetagÜber 350 Teilnehmer, 50 Referenten und 29 ausstellende Unternehmen – damit war der 2. Deutsche Vergabetag 2015 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wohl abermals die größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland. Vorwiegend öffentliche Einkäufer, aber auch Vertreter der Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik kamen am 15. und 16.10.2015 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin zusammen, um sich über die Entwicklungen im Vergaberecht, neueste Rechtsprechung und Lösungen für die Beschaffungspraxis zu informieren. Im Fokus des Kongresses stand die Vergaberechtsreform, aber auch aktuelle Themen wie der “No-Spy-Erlass” und die Vergabe von Flüchtlingsunterkünften (v.l.n.r.: Dr. Thomas Solbach, Dr. Nicola Ohrtmann, Dr. Birgit Settekorn, Prof. Michael Eßig, Prof. Dr. Ralf Leinemann, Norbert Portz).
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Nach der Rechtsschutz-RL 89/665/EWG müssen für den Fall von Verstößen gegen das EU-Vergaberecht oder gegen einzelstaatliche Umsetzungsvorschriften, Möglichkeiten einer wirksamen und raschen Nachprüfung bestehen. Die RL 89/665/EWG belässt den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Wahl der vorgesehenen Verfahrensgarantien und der entsprechenden Formalitäten.
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Im Fokus des Vergaberechts steht derzeit nicht nur die Vergabe von Bauleistungen für Flüchtlingsunterkünfte. In derselben Weise praktisch schwierig wie rechtlich umstritten sind Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte und Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
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Fünf weit verbreitete Irrtümer über die Grenzen des Vergaberechts Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.
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Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.
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Wir freuen uns, vier weitere Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Zukünftig unterstützen uns die Kanzleien Lenz und Johlen sowie Legerlotz Laschet Rechtsanwälte bei der DVNW Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz und die Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner bei der DVNW Regionalgruppe Stuttgart. Die Kanzlei FPS begrüßen wir als neuen Förderer der DVNW Regionalgruppe Rhein-Main.
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.
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Im Vergabeblog lesen – und sehen – Sie es zuerst: Der Bundesrat hat am Freitag, 25. September, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) Stellung bezogen.
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Am 09.09.2015 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi seine Schlussanträge in dem Vorlageverfahren Regiopost v Stadt Landau gestellt (Az. C-115/14). Das OLG Koblenz hatte dem Europäischen Gerichtshof den vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz zur Bewertung vorgelegt (Beschluss vom 19.02.2014 – 1 Verg 8/13).
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“Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union.” leitete Präsident der Kommission Juncker am 9. September seine Rede zur Lage der Union an das Europäische Parlament ein, bevor er sich der aktuellen Flüchtlingsthematik zuwendet.