UNBEDINGT LESEN!
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Bietern durch einen aktuellen Beschluss ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht und Auftraggebern kurz vor Weihnachten bereits ein Ei ins Nest gelegt: Wenn die Stillhaltefrist von zehn Tagen durch die zeitlich (geschickte) Versendung der Vorabinformation faktisch so verkürzt wird (im vorliegenden Fall auf drei Tage), dass dies zu einer drastischen Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führt, kann dies zur Folge haben, dass für die Bieter keine Rügeobliegenheit besteht oder die Stillhaltefrist gar nicht zu laufen beginnt. Gerade in Bezug auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage ist hier Vorsicht geboten.
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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
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Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorgelegt. Diese Eckpunkte werden aktuell noch im Kreis der Bundesressorts abgestimmt und sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Interessante steht zwischen den Zeilen.
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Nachdem bereits auf Länderebene Vergabegesetze bestehen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen, prüft die Bundesregierung auch für die Bundesebene eine europarechtskonforme Einführung vergleichbarer Regelungen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2760) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/22543) mit. (Quelle: Bundestag)
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Fast 400 TeilnehmerInnen fanden am vergangenen Donnerstag den Weg zum 1. Deutschen Vergabetag nach Berlin. Im bis auf den letzten Platz ausverkauften Bundespresseamt eröffnete Professor Heiko Höfler (Bird&Bird LLP) die wohl größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland und führte durch den Tag, der noch eine Überraschung mit sich brachte (Foto v.l.n.r.: Prof. Heiko Höfler, Dr. Thomas Solbach, Norbert Portz, Dr. Birgit Settekorn).
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Das erst seit knapp über einem Jahr bestehende Hessische Vergabegesetz (in Kraft getreten am 01.07.2013) steht bereits vor seiner ersten grundlegenden Überarbeitung. Sowohl die schwarz-grüne hessische Landesregierung, als auch die in der Opposition befindliche SPD sowie DIE LINKE haben hierzu jeweils eigenständige Gesetzesentwürfe erarbeitet.
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Karlsruhe hat gesprochen: Die Festlegung einer Höchstgrenze von Optionskommunen ist verfassungsgemäß. Kommunen und Kreise haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, die Langzeitarbeitslosen in ihrem Einzugsgebiet in eigener Verantwortung zu betreuen. Das Urteil stärkt die Position des Bundes. Dennoch haben kommunale Akteure weiterhin Möglichkeiten, individuelle Wege zu gehen.
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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) genommen und dabei die Geltung des vergabespezifischen Mindestlohns im europäischen Ausland eingeschränkt.
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Heute hat der Europäische Gerichtshof die lang ersehnte Entscheidung zum vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW getroffen. Danach ist die Forderung nach einem vergabespezifischen Mindestlohn jedenfalls in der entschiedenen Konstellation unvereinbar mit EU-Recht. Sie finden eine Darstellung der Entscheidung durch RA Dr. Alexander Fandrey sowie eine kontroverse Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), in Kürze hier im Vergabeblog auch eine ausführliche Besprechung. Noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW)? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 23. Oktober findet im Bundespresseamt in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Er führt öffentliche Beschaffer aus ganz Deutschland, Vertreter der Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu den aktuellen und entscheidenden Fragen der öffentlichen Beschaffung zusammen – seien Sie dabei!