Kategorie:
Verkehr
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Liegen die Voraussetzungen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß § 103 Abs. 4 GWB vor, unterliegen Vergaben über Verkehrsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dem Vergaberechtsregime. Direktvergaben unter Berufung auf Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sind dann nicht möglich. Ein entgeltlicher Vertrag unterfällt auch bei einer formalen Bezeichnung als Finanzierungsbescheid oder Verwaltungsakt nicht dem Zuwendungsrecht. Geschlossene Verträge können auf Antrag gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Nachprüfungsverfahren für unwirksam erklärt werden.
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Nach Informationen der Berliner Zeitung ist die mündliche Verhandlung in dem Beschwerdeverfahren der ALSTOM (siehe Vergabeblog.de vom 21/08/2019, Nr. 41851) für den 15.11.2019 anberaumt worden. Die BZ berichtet unter: „Gerichtstermin steht fest – Streit um neue U-Bahnen für Berlin geht in die nächste Runde“.
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Unter dem Titel: „Diskussion um Vergabe-Praxis – Begin Scheuer bei der Maut Rechtsbruch?“, berichtet die Tagesschau über vergaberechtliche Kritik an der Vergabe der PKW-Mautbetreiberverträge. Gründe der Kritik seien starke preisliche Absenkungen in den finalen Angeboten.
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Der Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht ansteigen.
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Der Umsatz im Eisenbahnmarkt ist laut dem als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für den Bereich der Eisenbahnen (19/11560) im Jahr 2017 auf eine neue Höchstmarke von 20,7 Milliarden Euro gestiegen.
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Nachdem die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag der ALSTOM zurückgewiesen hatte, prüfte die Antragstellerin die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens im sofortigen Beschwerdeverfahren (siehe Vergabeblog.de vom 01/08/2019, Nr. 41667). Nach Informationen des RBB soll Alstom nun gegen die Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde beim Kammergericht eingelegt haben. RBB24 berichtet unter dem Titel: „BVG-Großauftrag für neue U-Bahn-Wagen verzögert sich weiter“.
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Die Baukosten für das in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) vereinbarte Brückensanierungsprogramm haben sich nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2018 im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt.
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Für die Förderung von Elektrobussen durch das Bundesumweltministerium stehen einer Antwort der Bundesregierung (19/11726) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11322) zufolge im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft Fördermittel in Höhe von 271 Millionen Euro zur Verfügung.
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) „in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form“ vom Tisch.
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Ein Tunnel wird die rund 60 Jahre alte Brücke über die Hildesheimer Straße ersetzen. Die Kosten für den rund 800 Meter langen Tunnel betragen rund 140 Millionen Euro und werden vollständig vom Bund übernommen.