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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks…
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine/n…
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Edward Snowden läßt grüßen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Bieter-Eigenerklärung und eine Vertragsklausel für Vergabeverfahren im Hinblick auf Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse durch den Auftragnehmer an ausländische Sicherheitsbehörden entworfen. Naturgemäß betrifft das Dokument vor allem IT-Vergaben. Bemerkenswert, wenngleich wohl kein unmittelbarer Zusammenhang besteht: Wie das BMI mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden.
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Zur Abgrenzung von Bau- und Lieferaufträgen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.2014 – VII-Verg 35/13)
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage von Bauteilen ist nur dann ein Bauvertrag, wenn Bauleistungen vor Ort den Vertrag prägen.
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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent.
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Es muss gar nicht immer Absicht dahinter stecken, wenn Bieter im Rahmen einzureichender Unterlagen von Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen. Gerade bei komplexeren Vergabeverfahren mit umfangreichen oder auszulegenden Vergabeunterlagen stellt sich hier die Frage, wie Bieter dies am besten vermeiden können.
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Wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.
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Für das Projekt Stuttgart 21 sind bis Ende April 2014 insgesamt 786,97 Millionen Euro ausgegeben worden.
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Um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages als vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft qualifizieren zu können, ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH u.a. die Voraussetzung der Kontrolle wie über eigene Dienststellen erforderlich. Für den öffentlichen Auftraggeber muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der beauftragten Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen; zudem muss die von dem öffentlichen Auftraggeber ausgeübte Kontrolle wirksam, strukturell und funktionell sein (so zuletzt EuGH, Urteil vom 8.5.2014 C-15/13 Datenlotsen Informationssysteme, Rdnr. 26 der Urteilsgründe).
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Das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) 2014 ist ein Eckpfeiler des Europäischen Semesters 2014, das die Europäische Kommission mit der Vorlage des Jahreswachstumsberichts am 15. November 2013 eingeleitet hat. Ein Punkt betrifft auch das öffentliche Auftragswesen. Nachfolgend der Originaltext (Bundestag Drucksache 18/1107):
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Wo Bundeswehr draufsteht, muss nicht Rüstung drinstecken! (VK Bund, Beschl. v. 17.02.2014 VK 1-2/14)
Die Tatsache, dass die Bundeswehr Leistungen ausschreibt, führt nicht automatisch dazu, dass es sich hierbei um verteidigungs- bzw. sicherheitsrelevante Beschaffungsvorgänge im Sinne der VSVgV handelt. Dies und die Frage, welche Anforderungen an den (Fachkunde-) Nachweis zu stellen sind, hat die Vergabekammer beschäftigt und zur Entscheidung vom 17.02.2014 geführt.
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Der Arbeitskreis ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisiert eine Studie des Bundesrechnungshofs zu den Kosten von ÖPP-Straßenprojekten.
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Wie lässt sich faire Beschaffung schon in Verwaltungsstrukturen anlegen? Das wurde auf dem 8. Bundesweiten Netzwerktreffen Faires Beschaffungswesen in Erfurt besprochen. Mit dabei: Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Bechaffungsamt des BMI.
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Darüber informiert anschaulich und komprimiert ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes. Vorreiter sind dabei die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, aber auch NRW. Den Leitfaden finden Sie auf der Webseite des UBA und im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Von insgesamt 4.369 Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen haben 1.923 Brücken „umfangreiche“ oder „gravierende Schäden“ am Bauwerksteil und sind deshalb „dringend sanierungsbedürftig“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1255) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1054) hervor. (Quelle: Bundestag)