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Sogar eine bewusste Vergabe nach GWB-Vergaberecht kann unter die Bereichsausnahme fallen, wenn der Auftraggeber das GWB-Vergaberecht…
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine Volljuristin /…
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Das KG Berlin hat in einem zivilrechtlichen Berufungs- bzw. Eilverfahren über die Frage der Ausschreibungspflicht eines Pachtvertrags für eine Open-Air-Veranstaltungsstätte entschieden. In erster Instanz hatte das LG Berlin wegen des Antrags eines Wettbewerbers des Pächters noch – jeweils – aus der neuen EU-Vergaberichtlinie 2014/23/EU, Art. 3 und 12 GG, eine Ausschreibungspflicht erkannt und den avisierten Vertragsschluss verboten.
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Bauleistungen müssen (deutschlandweit) öffentlich ausgeschrieben werden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen (§ 3 Abs. 2 VOB/A). Beschränkt kann ausnahmsweise ausgeschrieben werden, wenn z.B. eine öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis erbrachte (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A).
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Gemäß Senatsbeschluss vom 10.02.2015 ändern sich die Wertgrenzen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Abschnitt 1 – als auch die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben von Bauleistungen nach der VOB/A.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI) begrüßt das durch das Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts. Dieses sieht u.a. die Einrichtung eines zentralen und bundesweit einheitlichen Korruptionsregisters vor, um Korruption und Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Kritik kommt allerdings zur geplanten Wahl des Vergabeverfahrens.
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Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände HDB und ZDB grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters.“
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Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3563) vorgelegt.
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Kaum eine vergaberechtliche Thematik hat die Praxis insbesondere im Dienstleistungsbereich in den zurückliegenden Jahren stärker beschäftigt als der Grundsatz der Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das ist auch nicht verwunderlich, weil die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien die wichtigsten verfahrensleitenden Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers darstellen. Das OLG Karlsruhe hat nunmehr festgestellt, dass das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien allgemein bekannt ist und daher selbst ein relativ unerfahrener Bieter einen Verstoß spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist rügen muss.
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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn nach dem MiLoG ist auch für Vergabeverfahren von Bedeutung. Der erste Teil dieses Beitrags hat diesen Mindestlohn im Kontext der Bestimmungen des AEntG aus vergaberechtlicher Sicht vorgestellt. Von diesen arbeitsrechtlichen Regelungen zu unterscheiden sind die verschiedenen Landesgesetze, die darauf abzielen, speziell bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine bestimmte Mindestvergütung für Beschäftigte durchzusetzen.
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Die Bundesregierung will das Streckennetz für die Lkw-Maut erweitern. Dazu hat sie den Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) vorgelegt.
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Öffentliche Ausschreibungen müssen transparent sein. Das seien sie aber nicht immer, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Am 17.02.2015, 18.30 Uhr findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Keine Personengleichheit bei Bewertung des Personals aus früheren Aufträgen nötig. Auftraggeber dürfen gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 und 3 VgV in der Fassung der 7. VgV-Novelle für bestimmte Dienstleistungen eignungsbezogene Aspekte als Wertungskriterien berücksichtigen, darunter die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals.
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Flickenteppich Tariftreue- und Vergabegesetze. Dankbarerweise hat die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern eine Übersicht über die bisherigen Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
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Für weiteres Wachstum sucht die Anwaltskanzlei BBG und Partner einen Rechtsanwalt (m/w) im Vergaberecht.
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Diese Frage ist Gegenstand einer regen Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Hier geht es direkt zur Diskussion. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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Am 18.02.2015, 17.30 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Umstrukturierung der Direktion ist seit 01.01.15 in Kraft. Dies kann, wie bereits berichtet, dem Organigramm der neuen Generaldirektion GROW entnommen werden (hier finden Sie die entsprechende PDF-Datei).