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Für den Abschluss von Wasserkonzessionsverträgen gelten die Vergabevorschriften nach Teil 4 des GWB (§§ 97-184 GWB)…
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Die Kanzlei von Becker Büttner Held (BBH) in München freut sich über Unterstützung durch eine*n Rechtsanwalt*anwältin…
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Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, fordert: Koalition muss ihren eigenen Vertrag ernst nehmen Stopp der Ausschreibungen bringt Straßenbauer in Bedrängnis Marode Brücken warten nicht, bis Politik Ernst der Lage begreift
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Bei Konzessionärsauswahl zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes sind vorrangig Kriterien zu berücksichtigen, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren. Ansonsten droht Nichtigkeit des Vertrages. Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG sind nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Regelung durch eine außerordentliche Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten geprägt. Gerade im Zuge der „Systementscheidung“ für oder gegen eine (Re-) Kommunalisierung stellen sich zahllose Einzelfragen, denen aufgrund der langen Laufzeit der Konzessionen von meist 20 Jahren eine enorme wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun erstmals Gelegenheit, in zwei Revisionsverfahren (Urteile vom 17.12.2013 – KZR 65/12 und KZR 66/12) den Rechtsrahmen für derartige Konzessionsvergaben zu konkretisieren und dabei wertvolle Hinweise zu geben, welche Zuschlagskriterien von den Kommunen im Hinblick auf die Ziele des § 1 EnWG bei der Wertung herangezogen werden dürfen.
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Ist die neue EU-Richtlinie so zu verstehen, dass nach Art. 53 die Vergabeunterlagen als freier Download bereitgestellt werden müssen? Eine interessante Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier.
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Die Allianz für eine nachhaltige Beschaffung hat in Ihrer letzten Sitzung die Weichen für die weitere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gestellt. Die Expertengruppen (EG) Elektromobilität, ÖPNV, Ressourceneffizienz, Standards und Statistik/Monitoring setzen in 2014 Ihre Arbeit fort. Auch das Thema nachhaltiges Bauen bleibt Teil der Arbeit der Allianz.
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Das Bundeskabinett hat heute, am 2. April, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Danach sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie eine Pauschale von 40 Euro zahlen.
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Wir freuen uns, mit dem “Deutschen Vergabeportal”, kurz DTVP, einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. DTVP ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Bundesanzeiger Verlags und der cosinex.
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Über den Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern und Baden-Württemberg will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zwei Kleinen Anfragen (18/883 und 18/920) informieren. Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, wie viele und welche Eisenbahnbrücken in Bayern dringend sanierungsbedürftig sind, in welchem Zustand die nichtsanierungsbedürftigen Brücken in Bayern sind, ob sie den von der Deutschen Bahn AG bezifferten Sanierungsrückstand in Höhe von 30 Milliarden Euro für Baden-Württemberg realistisch hält und wie viele Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg „dringend“ sanierungsbedürftig sind. (Quelle: Bundestag)
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Viele Auftraggeber stehen der vollständig elektronischen Vergabe noch mit Vorbehalten gegenüber. Dennoch nutzen sie gern den oft schnelleren und einfacheren elektronischen Weg, um Vergabeunterlagen oder Bieterauskünfte zu versenden. Ähnlich wie bei der Übermittlung per Fax stellt sich dabei natürlich die Frage, wer im Zweifel den Zugang beweisen muss und welche Anforderungen gelten. Aufschlussreich ist hier eine aktuelle Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 , AZ.: VK 2-1/14)
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Die Bundestagsfraktion der Linken hatte nach dem aktuellen Stand der Aufträge des BMVg gefragt und wollte wissen, welche Kooperationen es hinsichtlich militärischer Projekte von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen gebe.
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Nach SPIEGEL-Informationen prüft das Bundesverfassungsgericht erstmals seit 1962 die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer. Zum Beitrag auf SPIEGEL ONLINE.
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Die Vergabestelle plant die Kommunalisierung von Versorgungsnetzen in ihrem Gemeindegebiet. Über ein zu gründendes gemischtwirtschaftliches Unternehmen (Gemeindewerke) sollen Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung und Stromvertrieb, später auch die Gasversorgung und andere Aufgaben, betrieben werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 – Verg 31/12).
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Über die Zukunft des Mauterfassungssystems Toll Collect will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/887) erkundigen. Laut Fraktion läuft der Vertrag zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Firma Toll Collect am 31. August 2015 aus.
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Der Bund wird die Bundesländer in der laufenden Legislaturperiode um sechs Milliarden Euro entlasten, damit diese die Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen gewährleisten können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/720) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/472) mit.
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Das Kammergericht stellt frühere Annahmen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Zulässigkeit von Bietergemeinschaften auf den Kopf. Das Urteil des Kammergerichts (KG Berlin, 24.10.2013 – Verg 11/13), wonach Bietergemeinschaften kartellrechtlich gem. § 1 GWB in aller Regel eine unzulässige wettbewerbswidrige Absprache darstellen sollen, führt zu Rechtsunsicherheiten bei Vergabestellen wie Bietern, die bislang auf der Grundlage von § 6 EG VOB/A von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschafen ausgingen.
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Morgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden die Richtlinien 20 Tage später in Kraft treten, also am 20.04.2014, und damit auch zugleich die zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen beginnen. Die Richtlinien müssen somit spätestens am 16.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt sein.
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Ein neuer Leitfaden der Expertengruppe Ressourceneffizienz der Allianz für eine nachhaltige Beschaffung gibt Handlungsempfehlungen für eine ressourceneffiziente Beschaffung. Der Leitfaden beschäftigt sich mit der Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Abbruchmaterialien sowie dem Einsatz von Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen (RC) im Hochbau.
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Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/652) zur Umsetzung des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen vor allem auf den Verkehrsinvestitionsbericht (18/580).
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Das hatten wir auch noch nicht – seit Sonntag Nachmittag war der Vergabeblog offline. Der Grund: Der Betreiber unseres Servers (Hoster) hatte ihn vom Netz genommen, in der irrigen Annahme, er versende SPAM-E-Mails. Tatsächlich waren es die üblichen Vergabeblog-Mails, die Sie auf Wunsch über neue Beiträge informieren. Inzwischen nutzen mehrere Tausend unserer LeserInnen diesen kostenlosen Dienst. Derart Viele, dass es nach Auffassung unseres Hosters nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Nach mehreren Telefonaten konnten wir ihn überzeugen, dass auch Webseiten aus Deutschland mehrere Tausend E-Mailabonnenten haben können.
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Der Preis darf auch bei einer Funktionalausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein! Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.12.2013 – Verg 22/13) sorgt für etwas Klarheit beim Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – es rechtfertigt jedenfalls keine Defizite der Leistungsbeschreibung und schon gar nicht den Verzicht auf Vergabereife; zudem kommt abermals ein Paukenschlag aus Düsseldorf: Auch bei der Funktionalausschreibung ist ein reiner Preiswettbewerb unzulässig!
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Die Monopolkommission setzt sich weiterhin für eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein. Dies wurde am Mittwoch den 19. März im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich, wo das Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraph 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgestellt wurde.