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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Auftraggeber im Falle eines zweistufigen Verfahrens keineswegs…
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Im Referat Beschaffung und Vergabe des Geschäftsfeldes Zentrale Services sucht die Zentrale Forschungs- und Entwicklungsstelle für…
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Die vorgesehene Erneuerung der Bühnenmaschinerie-Steuerung muss auf 2019 verschoben werden. Die dringliche Erneuerung der Steuerungstechnik der Bühnenmaschinerie im Opernhaus Düsseldorf kann nicht, wie vorgesehen, ab Mitte Juli in der Spielzeitpause 2018 ausgeführt werden. Grund dafür sind die Ausschreibungsergebnisse: Die eingereichten Angebote entsprachen nicht den Anforderungen.
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es preisrechtlich u.a. darum ging, ob ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 2 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53 durch „geschickte“ Privatisierungskonstruktionen das Preisrecht umgehen kann.
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Öffentliche Auftragsvergaben sind gesamtwirtschaftlich bedeutsam. Bei mehr als 90 % dieser Auftragsvergaben handelt es sich um Verfahren, deren Auftragswert unterhalb des EU-weit geltenden Auftragsschwellenwerts liegt. Jedoch scheitern immer wieder zu viele Vergabeverfahren an vermeidbaren Defiziten.
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Die EU Kommission hat eine neue Version des Tools eCertis, das Informationssystem für Bescheinigungen und sonstige Nachweise, die bei Ausschreibungsverfahren in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Beitrittskandidaten wie der Türkei sowie den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) häufig verlangt werden, veröffentlicht.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) meldet sich im Vergabeblog in Sachen Zukunft der VOB/A zu Wort. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde schließlich angekündigt, dass die Zusammenführung von Verfahrensregeln von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen in eine einheitliche Vergabeordnung geprüft würde. Folglich stünde die altgediente VOB/A dann am Ende. Im Vergabeblog vom 13/02/2018, Nr. 35601 wurde hierzu bereits berichtet.
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In EU-weiten Vergabeverfahren kommt immer wieder die Fragestellung auf, ob in preislicher Hinsicht der Bruttoangebotspreis, oder doch zur Vermeidung einer möglichen Diskriminierung von ausländischen Bietern, der Nettoangebotspreis zu berücksichtigen ist. Dabei erscheint eigentlich als lange geklärt, dass die Auftraggeber Bruttopreise bewerten, da die Umsatzsteuer in der Regel mangels Vorsteuerabzugsberechtigung eine „echte“ Ausgabe darstellt.
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Im Dauerstreit um Einnahmeausfälle bei der Lkw-Maut wurde nach Auffassung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein historischen Durchbruch erzielt.
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Diese Woche soll es soweit sein. Nach der Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) NRW (Vergabeblog.de vom 05/04/2018, Nr. 36726) soll nun die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Es wird damit gerechnet, dass der erforderliche Anwendungsbefehl in den VV zu § 55 LHO-NRW zu Ende dieser Woche im Ministerialblatt (MBl. NRW) veröffentlicht wird.
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Der weitere Ausbau von erneuerbaren Energien kann nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur mit Sonderausschreibungen gesichert werden.
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Klingt kompliziert? Dann wird es wohl auch so sein. Unter welchen Voraussetzungen dürfen öffentliche Auftraggeber davon absehen, den Auftragnehmer in der Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag zu benennen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch ein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Gesetzesreform für EU-weite Vergabeverfahren folgte die Reform des nationalen Vergaberechts. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO dem 2. September 2017 in Kraft getreten. Die Bundesländer haben zum Teil die Inkraftsetzung der UVgO bereits vollzogen, die Letzten werden bald folgen. Kenntnisse im neuen Recht sind daher unverzichtbar.
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Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 GWB können Krankenkassen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist, Verträge über Hilfsmittelversorgungen ausschreiben. § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bestimmt, dass bei Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Bund (Beschluss v. 3. April 2018 VK 2 24/18) befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den vergaberechtlichen und den sozialrechtlichen Regelungen bei Hilfsmittelausschreibungen gesetzlicher Krankenkassen.