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Im April berichtete der Vergabeblog, dass der dem Vergabesenat vorstehende Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Heinz-Peter Dicks…
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Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Erweiterung des Teams Öffentlicher Sektor und Vergabe in…
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Angebotspreise unwirtschaftlich. Das länderübergreifende Vorhaben zum Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau wird neu ausgeschrieben.
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Im Zentrum des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. Mai 2018 in Brüssel stehen die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Damit soll der freie Warenverkehr im Binnenmarkt weiter gestärkt werden.
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Verliert ein Bieter sein Interesse am Auftrag, wird seine sofortige Beschwerde unzulässig und bleibt daher ohne Erfolg. Teilt ein Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens mit, dass er kein Interesse mehr am Auftrag habe und verlängert er deswegen die Bindefrist nicht (mehr), so fällt seine Antragsbefugnis weg.
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Die Veröffentlichung der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung und das Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung verzögert sich. Wann die tatsächliche Veröffentlichung erfolgen wird, wird die Landesregierung in Kürze mitteilen. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Dieser Teil 1 behandelt den Vorrang der martwirtschaftlichen Preisbildung und beleuchtet den Marktpreisbegriff im Sinne der VO PR Nr. 30/53. Den Abschluss dieses ersten Teils bildet dann die Untersuchung des Verhältnisses der Verordnung PR Nr. 30/53 zu den Regelungen des Vergaberechts. Im kommenden Teil 2 soll sodann die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht werden.
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Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
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§ 74 der Vergabeverordnung (VgV) schreibt vor, dass Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben werden. Schließt dies die Anwendung eines offenen Vergabeverfahrens nun aus? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier. Mehr zu diesem Thema und anderen spannenden Fragestellungen im Bereich der Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen erfahren Sie auch auf dem 2. Bau-Vergabetag des DVNW am 21. Juni 2018 in Berlin. Zum Programm und Anmeldung geht hier.
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Am 1. August 2013 trat das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden. Derzeit ist eine Überarbeitung durch die Landesregierung in Planung, die nicht nur auf Zustimmung trifft:
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Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen. Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen.
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Vielerorts werden zentrale Vergabestellen geschaffen. Sie können sowohl in einer bestehenden Organisationsstruktur als auch für mehrere öffentliche Beschaffungsstellen außerhalb der eigenen Organisation eingerichtet werden. Die Schwerpunkte des angebotenen Seminars liegen bei Fragen zur Einrichtung, dem Aufbau und der Aufgabengebiete zentraler Vergabestellen, z.B. der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zu den Bedarfsträgern, Dienstanweisungen sowie bei der Personalbemessung und -bewertung. Weitere Informationen und Anmeldung. Bei einer Buchung bis zum 09.06.2018 sparen Sie 60,00 Euro exkl. MwSt. auf den Normalpreis.
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Die 32. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks am 30.05.2018 in Hamburg fällt leider aus. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekannt gegeben.
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Im Vorabentscheidungsverfahren „Vossloh Laeis“ (Rs. C-124/17) hat Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am 16. Mai 2018 seine Schlussanträge vorgelegt. Die Vorlagefragen der Vergabekammer Südbayern betreffen die Voraussetzungen für eine vergaberechtliche Selbstreinigung eines wegen Kartellbeteiligung ausgeschlossenen Unternehmens. Kernfrage ist, ob von einem Unternehmen zur Zulassung zu einem Vergabeverfahren verlangt werden kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber Informationen zu seinem Fehlverhalten und dem hierdurch entstandenen Schaden liefert.
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Neufassung der VV zu § 55 LHO wird voraussichtlich am 29.05.2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die VV zu § 55 LHO werden am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Gleichzeitig wird für die Landesbehörden am 30.05.2018 die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Zur Förderung von Innovationen hat die EU Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen.