Digitales Netzwerk
Login
-
Auftraggeber müssen Vergabeverfahren beginnen, auch wenn der Beschaffungsbedarf noch nicht feststeht, um ein Verhandlungsverfahren wegen Dringlichkeit…
12 Minuten
-
Das Bundesamt für kerntechnische Ensorgungssicherheit (BfE) sucht für das Referat Z 6 „Vergabe einschl. Vertragsmanagement und…
1 Minute
-
Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen Bewachung, Sicherheit oder Reinigung oder die Vergabe sonstige Leistungen im Bereich Facility Management geht – Ortsbesichtigungen von Bewerbern oder Bietern stehen inzwischen auf der Tagesordnung vieler Vergabeverfahren. Ortsbesichtigungen bergen in mehrfacher Hinsicht vergaberechtliche Fehlerquellen. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb gut beraten, mit Vergabeverfahren befassten Mitarbeitern Hilfestellungen zur – vergaberechtskonformen – Durchführung von Vergabeverfahren zu geben. Eine instruktive und sehr hilfreiche Darstellung bietet in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rundschreiben Nr. 02/2013 („Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren“) der Freie Hansestadt Bremen. Konkret bestehen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit Ortsbesichtigungen folgende vergaberechtlichen Pflichten:
-
Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem Medium überhaupt – mitgeteilt, werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben. Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedete, wurde dieser am vergangenen Samstag, den 14.12.2013, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 1.1.2014 gelten damit folgende neuen Schwellenwerte:
-
Das Vergaberecht lauert überall! Schließen ein Gemeindeverband und ein bereits seit 12 Jahren für diesen tätiger Auftragnehmer einen Vergleich ab, um Streitigkeiten über vertragliche Rechte auszuräumen, kann dieser Vorgang dem Vergaberecht unterfallen. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auftragnehmer mit dem Vergleich mehr Rechte eingeräumt werden, als ihm nach dem Ursprungsvertrag zustanden. Dies hat der EuGH (Urteil vom 14.11.2013, C-221/12) nun auch für streitbeilegende Vergleiche entschieden.
-
Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen “Dienstleistungsrahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens” vergeben (Ted-Doc-Nr. 2013/S 239-414712).
-
Am Mittwoch, den 15.01.2013, 17:30 Uhr, findet in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
-
Bei kommunalen Auftragsvergaben in NRW unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nach § 25 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) für die Kommunen die Vergabegrundsätze, die das Ministerium für Inneres und Kommunales bekannt gibt. Diese kommunalen Vergabegrundsätze wurden zuletzt durch den Runderlass vom 6.12.2012 festgelegt. Der Erlass ist nun um fünf Jahre verlängert worden.
-
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/111) vorgelegt hat.
-
Das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ (GRfW), auch bekannt als das „Hamburger Korruptionsregistergesetz“, wurde am 13.09.2013 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen und trat am 1.12.2013 in Kraft. Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine zentrale Informationsstelle (ZIS) eingerichtet, die gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führt und außerdem Vergabesperren im Sinne des Gesetzes aussprechen kann.
-
Die Zahl der Städte mit sehr hoher Pro-Kopf-Verschuldung nahm zwischen 2010 und 2012 von 14 auf 21 zu. An der Spitze liegen Oberhausen, Offenbach, Ludwigshafen, Hagen und Saarbrücken. Im Osten sieht es hingegen deutlich besser aus, Dresden ist sogar schuldenfrei. Vollständiger Beitrag auf FAZ.net.
-
Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 muss die Bundeswehr mehr Geld für Personalwerbung ausgeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/89) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/32) hervor.
-
Das Verhandlungsverfahren ist weitgehend formfrei. Vorgaben ergeben sich im Wesentlichen aus den vergaberechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Die in der Praxis wichtigen, konkreten Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten ergeben sich daher vorwiegend aus Einzelfallentscheidungen. Mehrfach stand dabei schon in unterschiedlicher Ausprägung die Frage im Raum, in welchem Umfang ein Auftraggeber nicht nur berechtigt , sondern sogar verpflichtet ist, zu verhandeln. Die Vergabekammer Sachsen begrenzt seine Pflichten in einer aktuellen Entscheidung in begrüßenswerter Weise (VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 – Az.: 1 /SVK/026)
-
Die desolate Haushaltslage der Kommunen behindert die Umsetzung nachhaltiger Lösungen im ÖPNV. Das ergibt der Bericht der Allianz für nachhaltige Beschaffung für das Jahr 2013, der jetzt veröffentlicht wurde. Der Bericht erörtert aber auch Möglichkeiten des Umgangs mit dem Problem.
-
Die Planung und Genehmigung öffentlich relevanter Industrie- oder Infrastrukturprojekte steht in Deutschland immer wieder vor erheblichen Akzeptanzproblemen. Die neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), die VDI 7000, unterstützt private und öffentliche Vorhabenträger dabei, das nötige Vertrauen aufzubauen und spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sie empfiehlt aus der Analyse erfolgreich durchgeführter Großprojekte heraus, im Vorfeld der gesetzlichen Genehmigungsverfahren mit Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen nach einer tragfähigen Antragsvariante zu suchen.